Elektronischer Entgeltnachweis (Elena)
Eine unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung

Das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) soll ermöglichen, dass sich Beschäftigte nicht mehr an ihren Arbeitgeber wenden müssen, wenn sie einen Gehaltsnachweis für staatliche Leistungen benötigen. Wir baten Hans-Jürgen Urban, gf Vorstandsmitglied der IG Metall, um eine Einordnung.

20. Januar 201020. 1. 2010


Am 1. Januar fiel der Startschuss für Elena. Hinter dem Kürzel verbirgt sich der Elektronische Entgeltnachweis. Was ist Deine Kritik an Elena?

Hans-Jürgen Urban: Elena führt zu einer unverhältnismäßigen und unzulässigen Vorratsdatenspeicherung. Es werden monatlich Daten von rund 40 Millionen Beschäftigten erhoben. Sie dienen der Gewährung von Sozialleistungen. Aber die meisten Daten werden gar nicht benötigt, weil die Betroffenen keine entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen. Es werden also millionenfach Daten gespeichert, für die es keinen legalen Verwendungszweck gibt. Ein eklatantes Missverhältnis zwischen umfassender Speicherung und punktueller Nutzung. Ich halte das verfassungsrechtlich und politisch für höchst bedenklich.

Sind auch sensible Daten dabei?

Sicherlich. Die bisherige Datenliste hat etwa 60 Seiten. Sie umfasst auch Daten zu Abmahnungen oder Streikteilnahmen. Das akzeptieren wir nicht. Diese Sammelwut ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die – wie Juristen sagen – informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen. Die Verarbeitung ist laut europäischer Datenschutzrichtlinie untersagt. Das muss eingehalten werden. Aber auch Daten etwa zu Kündigungsgründen, Fehlzeiten oder Abmahnungen müssen aus der Liste gestrichen werden.

Datenschützer sehen die Gefahr des Missbrauchs.

Zu Recht. Zentral gespeicherte Daten laden zum Missbrauch geradezu ein. Zudem wecken die riesigen Daten Begehrlichkeiten, den gesetzlichen Nutzungsrahmen und die Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern. Die Bundesregierung betont zwar die Datensicherheit. Aber wir sagen: Die vielen Skandale der Vergangenheit zeigen: Nur Daten, die nicht erhoben werden, sind wirklich sicher.

Wie geht es weiter?

Bisher ist lediglich das Gesetz in Kraft. Die Verordnung über die zu erhebenden Daten muss noch beschlossen werden. Ursula von der Leyen hat als zuständige Ministerin angekündigt, die vorgesehene Datenliste zu überarbeiten. In diesen Prozess werden wir uns aktiv einmischen müssen. Und das werden wir auch tun.

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