Betriebsratsmitglied gewinnt Prozess
Arbeitsgericht kassiert fristlose Kündigung

Für die Kündigung eines Betriebsratsmitglied bestehen zu Recht hohe gesetzliche Hürden. Das hat das Photovoltaikunternehmen First Solar zu spüren bekommen, das einen Betriebsrat loswerden wollte, der öffentlich gegen die geplante Schließung zweier Werke Stellung bezog.

13. August 201213. 8. 2012


Die Krise in der Solarbranche war der Auslöser des Gerichtsverfahrens, das jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) zu klären hatte. Der US-Konzern First Solar ist eines der großen Photovoltaikunternehmen. In Frankfurt (Oder) betreibt es zwei Produktionsstätten mit 1200 Beschäftigten. Am 17. April dieses Jahres hatte das Unternehmen erklärt, die beiden Werke im Oktober stillzulegen. Drei Tage später wurde das Betriebsratsmitglied Sven Hennig fristlos gekündigt. Als Begründung führte First Solar an, Hennig habe durch Gespräche mit Kollegen den Produktionsablauf gestört und wirtschaftlichen Schaden verursacht.

Total entsetzt

Dabei hatte Hennig nur seine Rechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz wahrgenommen. Er hatte das Gespräch mit den Kollegen gesucht, um über die Zukunft von First Solar zu sprechen, und sich für einen Sozialplan und Interessenausgleich eingesetzt. Der 36jährige ließ sich umgehend von der Arbeit in der Fabrik freistellen, um ausschließlich seiner Betriebsratstätigkeit nachzukommen. Hennig nahm vor der Presse zu der angekündigten Werksschließung Stellung. Als er dafür die fristlose Kündigung erhielt und nicht mehr auf das Werksgelände gelassen wurde, war er „total entsetzt“.

Hohe Hürden

Nun entschied das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), dass die Kündigung rechtswidrig ist. Die Begründung der Kündigung durch das Unternehmen war für das Gericht nicht hinreichend. First Solar muss nach dem Urteil vom vergangenen Donnerstag den aktiven Metaller weiterbeschäftigen. An eine Entlassung eines Betriebsratsmitglieds sind hohe Hürden geknüpft, erklärte die Richterin in der Urteilsbegründung. Für den Vorwuf, Hennig habe den Betriebsfrieden gestört, sei First Solar den Nachweis schuldig geblieben.

Guter Sozialplan

Nach der fristlosen Kündigung hatte sich Hennig Rechtsbeistand bei seiner IG Metall-verwaltungsstelle Ostbrandenburg geholt. Durch den Rechtsstreit kam First Solar in Erklärungsnöte und willigte letztendlich in einen gut ausgestatteten Sozialplan ein. Sven Hennig kann nun nicht nur sein Amt als Betriebsrat weiter ausüben, er bleibt im Unternehmen, bis das Werk geschlossen wird. Damit ist nach heutiger Planung im Frühjahr 2013 zu rechnen.

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