Beschluss des CDU-Parteitages zur Lohnuntergrenze
So kann Lohndrückerei nicht verhindert werden

Wo Lohnuntergrenze drauf steht, ist noch lange kein Mindestlohn drin. Das zeigt in aller Deutlichkeit der Beschluss des CDU-Parteitages. Dieser Beschluss ändert kaum etwas an der jetzigen Situation. Die IG Metall erneuert ihre Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn. Nur der schafft Klarheit.

14. November 201114. 11. 2011


Die CDU hat auf ihrem Parteitag einen Beschluss zur Lohnuntergrenze gefaßt. Allerdings hat das mit dem Mindestlohn, wie ihn die Gewerkschaften fordern, rein gar nichts mehr zu tun. Denn der sollte ein Mindestkriterium erfüllen: Die Menschen sollten von ihrer Arbeit leben können.


Die Gewerkschaften und die Oppositionsparteien fordern schon lange einen flächendeckenden Mindestlohn. Als nun vor einigen Tagen die CDU verkündete, sie wolle auf ihrem Bundesparteitag einen Beschluss zu Lohnuntergrenzen fassen, gab es in einer ersten Reaktion Zustimmung. Im Vorfeld des Parteitages hat die Partei sich auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser Antrag wurde nun auch beschlossen. Detlef Wetzel, zweiter Vorsitzender der IG Metall, kritisierte den Beschluss scharf: „Das ist ein Placebo-Instrument, genau wie die CDU alles was dieses Thema angeht im Sinne von Placebo organisiert.“ Denn tatsächlich ändert sich mit diesem Beschluss für viele Arbeitnehmer nichts. „Auch weiterhin werden ganz viele Menschen in Deutschland von ihrer Arbeit nicht leben können“, so Wetzel.


Regionale und branchenspezifische Besonderheiten

Der CDU-Beschluss sieht unter anderem vor, dass auf regionale und branchenspezifische Besonderheiten Rücksicht genommen werden soll. Was ist das anderes als die jetzige Situation? Davon haben weder Wachleute noch Friseurinnen, die in Ostdeutschland oft nur fünf Euro die Stunde verdienen, einen Vorteil. Mit dieser Festlegung ist – wie schon zur Zeit – alles nach unten offen.

Die CDU will, dass eine Kommission die jeweilige Lohnuntergrenze aushandelt. In ihr sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sitzen. Konkret bedeutet das, dass die Arbeitgeber den Mindestlohn durch ihr Veto blockieren können. Da die Arbeitgeber generell gegen Mindestlöhne sind, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie Mindestlöhne torpedieren. Zudem könnte die Arbeitgeberseite eine Lohnuntergrenze befürworten, die viel zu niedrig ist. Der Beschluss der CDU zur Lohnuntergrenze gibt keine Antworten darauf, was in einem solchen Fall passieren soll.


Mindestens 8,50 Euro

Der jetzt verabschiedete Beschluss läßt der Wirtschaft viele Hintertüren offen. Deshalb erneuert die IG Metall ihre Forderung nach einem gesetzlicher Mindestlohn. Denn nur der schafft Klarheit. Um Armutslöhne bekämpfen zu können, fordert die IG Metall als „Einstieg“ mindestens 8,50 Euro die Stunde. Das haben die Delegierten des Gewerkschaftstages im Oktober eindeutig bestätigt.

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen