Berufsunfähigkeitsvorsorge
Vor allem jüngere Menschen sollten nachrechnen

Ein Unfall, eine Krankheit – es gibt viele Ursachen für Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit. Wer nicht mehr arbeiten kann, gerät dann häufig auch in finanzielle Not. Zur Absicherung gibt es eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Die wurde im Zuge der Rentenreform 2001 reduziert.

14. August 201214. 8. 2012


Die gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten existieren nicht mehr. Dafür gilt seit dem 01. Januar 2001 eine zweistufige Erwerbsminderungsrente. Die Unterschiede zur alten Regelung sind eklatant – besonders für junge Menschen.


Was ist die zweistufige Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente berücksichtigt ausschließlich den Gesundheitszustand. Das heißt: Wer irgendeine Arbeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann, erhält kein Geld aus den Rentenkasse. Man erhält also keine Erwerbsminderungsrente, wenn man zwar nicht mehr in seinem Beruf arbeiten, andere Tätigkeiten jedoch ausüben kann.

Eine Berufsunfähigkeitsrente wie vor der Neuregelung von 2001 erhalten nur noch Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren und berufsunfähig sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Aber auch diese Gruppe bekommt heute im Fall von Berufsunfähigkeit lediglich 50 Prozent einer Erwerbsminderungsrente. Alle anderen Versicherten haben überhaupt keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr.

Junge Menschen machen sich oft wenig Gedanken um ihre Rente. Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung kann aber eine existenzielle Versorgungslücke entstehen lassen. Deshalb sollten sich besonders junge Menschen über das Thema informieren. Die IG Metall und Gesamtmetall unterstützen die Firmen bei der Aufklärungsarbeit und informieren über Risiken und Absicherung. Dieses Angebot wird bereits von mehr als 1 000 Betrieben in Form von Fachvorträgen und Beratungen genutzt.

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