Gesundheit
Was beim Berufskrankenrecht reformiert werden muss

Betroffene von Berufskrankheiten können hoffen, in Zukunft leichter zu ihrem Recht zu kommen.

9. Dezember 20169. 12. 2016


Die IG Metall fordert seit langem, die Anerkennung von Berufserkrankungen zu erleichtern. Zurzeit ist es für Betroffene oft schwer, Leistungen von der Unfallversicherung zu bekommen. So wurden 2014 von gut 75.000 Verdachtsfällen nur knapp 17.000 anerkannt und rund 8000 entschädigt.

 

Einer der Gründe dafür ist: Wer von der Unfallversicherung anerkannt werden will, muss nachweisen, dass ihn seine Arbeit krank gemacht hat. Doch häufig liegen zwischen Auslöser und Ausbruch einer Berufskrankheit Jahre oder Jahrzehnte. Etwa bei Asbest. Viele, die in den 1960er- und 70er-Jahren mit der giftigen Faser gearbeitet haben, erkranken heute an Krebs. Weltweit sterben pro Jahr rund 100.000 Menschen an den Folgen von Asbest. Um Anerkennung als Berufserkrankung kämpfen viele vergeblich. Sie müssen nachweisen, dass sie vor 30, 40 Jahren mit Asbest gearbeitet haben. Viele sind todkrank und die Zeit läuft gegen sie.

 

Die beiden Gremien schlagen nun vor, die Nachweise zu erleichtern, indem Daten von vergleichbaren Fällen herangezogen oder der Zusammenhang zwischen Erkrankung und Belastung am Arbeitsplatz glaubhaft gemacht werden kann. Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, wertet die Vorschläge der beiden Gremien als wichtiges Signal an die Bundesregierung: „Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Bundesländer sind sich einig: Sie wollen die Situation der Menschen verbessern, die durch ihre Arbeit krank geworden sind. Die Bundesregierung muss die Reform jetzt zügig auf den Weg bringen.“

 

Eine weitere Hürde auf dem Weg zur Anerkennung ist der Unterlassungszwang. Betroffene müssen alle Tätigkeiten aufgeben müssen, die mit der Berufskrankheit verbunden sind. Wirtschaftlich können sich das viele aber nicht leisten. Beide Gremien wollen den Unterlassungszwang nun streichen. Für Urban wird es höchste Zeit: „Diese Regelung hat nur ein Ziel: Erkrankten ihre Ansprüche vorzuenthalten, um die Arbeitgeberbeiträge so gering wie möglich zu halten. Das ist ein sozialpolitischer Skandal.“

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