Der Rechtsfall: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Fass mich nicht an!

Ein anzüglicher Blick, eine unangebrachte Berührung, eine Bemerkung unter der Gürtellinie oder nackte Tatsachen an den Wänden. Die Definition von sexueller Belästigung ist weitläufig. Und was tun, wenn man betroffen ist?

31. August 201031. 8. 2010


Sexuelle Belästigungen passieren täglich. Viele Arbeitnehmer sind der sexuellen Belästigung durch Kollegen oder den Vorgesetzten ausgesetzt. Schon ein Kalender mit leichtbekleideten Mädchen kann zur sexuellen Belästigung gezählt werden. Insbesondere weibliche Beschäftigte sind davon betroffen. Und gerade Auszubildende schweigen oft und fügen sich in ihr Schicksal. Was kann Frau (oder Mann) gegen sexuelle Belästigung im Betrieb tun?

Schnell handeln
Erste Schritte können sein, dem Belästiger direkt zu sagen, was man von den Schmuddel-Bildern hält. Klare Worte helfen bei Personen, die die körperliche Distanz nicht wahren, zum Beispiel unnötiges Anfassen in einem Gespräch oder wenn sich jemandan der Werkbank zu nah an einen herandrängelt. Darum konkrete Aussagen benutzen wie: „Lass das.“ oder „Komm mir bitte nicht zu nah! Ich kann nur dann ungestört mit Dir reden, wenn Du ein Stück zurück gehst!“.

Was zu tun ist
Hören die Belästigungen nicht auf, sollten Azubis ihren Betriebsrat und Jugendvertreter darüber informieren. Das Gespräch sollte unter vier Augen stattfinden. Mithilfe des Betriebsrats können weitere Schritte gegen den „Anmacher“ eingeleitet werden.

Größere Erfolgschancen, gegen die Belästigungen vorzugehen oder rechtliche Schritte einzuleiten hat, wer die Vorfälle schriftlich dokumentiert. Auch um andere Kolleginnen und Kollegenzu schützen, ist es wichtig, dass man Belästigungen am Arbeitsplatz meldet, damit Täter nicht ungestraft davon kommen.

Informationen für Opfer Die IG Metall-Broschüre „Stopp. Sexuelle Belästigung – Handlungshilfe für Betroffene und Betriebsräte“ gibt es für Mitglieder im Internet kostenfrei zum Herunterladen.
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