Auftakt Tarifrunde Leiharbeit 2016/17
IG Metall fordert deutliches Lohnplus und Ost-West-Angleichung

Sechs Prozent mehr Geld, mindestens aber 70 Cent pro Stunde mehr sowie die Angleichung der Ost-West-Entgelte. Die Forderung steht, am 7. Oktober geht’s los: Dann startet die nächste Tarifrunde für die fast eine Million Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche.

27. September 201627. 9. 2016


„Vor allem die Angleichung der Ost- und Westlöhne ist ein wichtiges Anliegen, das endlich umgesetzt werden muss“, sagt Dirk Schumann. Den „Ost-Abschlag“ gebe es seit 2003. „Wir konnten ihn in den letzten Runden schon deutlich reduzieren. Jetzt wollen wir den letzten Angleichungsschritt vollziehen“, erklärt Schumann. Der IG Metall-Tarifexperte wird ab 7. Oktober in Hannover zusammen mit der DGB-Tarifgemeinschaft am Verhandlungstisch sitzen und mit den Vertretern der beiden Arbeitgeberverbände IGZ und BAP um neue Entgelttarifverträge ringen.

Die alten Tarifverträge sind fristgerecht zum 31. Dezember 2016 gekündigt, das Forderungspaket ist beschlossen: Neben der Ost-West-Angleichung soll es sechs Prozent mehr Geld geben, mindestens aber 70 Cent pro Stunde – bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

Mit dem geforderten Mindestbetrag von 70 Cent wollen die Gewerkschaften erreichen, dass die unteren Lohngruppen überproportional angehoben werden. Das Gros der Beschäftigten in der Leiharbeit ist in den Entgeltgruppen eins bis drei eingruppiert. „Eine überproportionale Erhöhung soll dazu führen, dass der Abstand zu den höheren Entgeltgruppen reduziert wird“, sagt Eugen Scheinberger, Betriebsrat bei Tuja in Bayern und Mitglied der IG Metall-Tarifkommission. Die Entgeltgruppe eins bildet außerdem die Grundlage für den Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche, der ebenfalls neu verhandelt wird. Derzeit liegt er im Osten bei 8,50 Euro und im Westen bei neun Euro.

Den Forderungen vorausgegangen waren intensive Debatten in den Tarifkommissionen der DGB-Gewerkschaften und eine Beschäftigtenumfrage im Juli und August.


Welche Tarifverträge gibt es zur Leiharbeit?

Für die meisten Leiharbeitnehmer gelten die Tarifverträge, die zwischen den Zeitarbeitsverbänden BAP oder IGZ und der DGB-Tarifgemeinschaft abgeschlossen wurden. Zu den wichtigsten Verträgen zählen neben den Entgelttarifverträgen die Entgeltrahmentarifverträge, die die Eingruppierungsgrundsätze regeln und definieren. Sowie die Manteltarifverträge, in denen die Arbeitszeit, Zuschläge und Urlaub geregelt sind.

Zusätzlich hat die IG Metall mit den Zeitarbeitsverbänden Tarifverträge zu Branchenzuschlägen vereinbart. Danach erhalten Leihbeschäftigte, die in der Metall- und Elektroindustrie, Holz- und Kunststoffbranche sowie in der Textil- und Bekleidungsindustrie eingesetzt sind, Branchenzuschläge, die stufenweise in Richtung Equal Pay führen. Für Leiharbeitnehmer, die in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt sind, hat die IG Metall außerdem in den Tarifverträgen „Leih- und Zeitarbeit“ geregelt: Spätestens nach 24 Monaten Einsatzzeit müssen Betriebe Leiharbeitern einen festen Arbeitsplatz anbieten. Zudem müssen die Firmen mit dem Betriebsrat darüber verhandeln, wenn sie Leiharbeitnehmer einsetzen wollen.

Im Juni diesen Jahres konnten sich Leihbeschäftigte bereits auf ein doppeltes Lohnplus freuen: Da wurde die dritte und letzte Erhöhungsstufe aus den Tarifabschlüssen von 2013 fällig und bescherte ihnen im Westen 2,3 Prozent und im Osten sogar 3,7 Prozent mehr Geld. Dadurch stiegen wiederum auch die Branchenzuschläge.

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