13. Oktober 2021
Aktuelle Urteile
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Neues aus dem Arbeits- und Sozialrecht - aktuelle Rechtssprechung kurz erklärt.

Krankenversicherung: Kein Studententarif für Doktoranden

Doktoranden, die nach Abschluss eines Hochschulstudiums ein Promotionsstudium aufnehmen, können nicht von der kostengünstigen gesetzlichen Krankenversicherung als Student profitieren. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass versicherungsrechtlich ein Ausbildungsbezug notwendig ist. Ferner, dass der Student ein geregeltes Studium absolviert. Ein solches liegt nur vor, wenn das Studium vorgegebenen Inhalten folgt und regelmäßig mit einem förmlichen Abschluss endet. Beides ist bei einem Erst-, Zweit-, Aufbau- oder Erweiterungsstudium erfüllt. Auch bei einem Masterstudiengang sind die Voraussetzungen gegeben. Für ein Promotionsstudium gilt das aber nicht. Denn dieses dient in erster Linie dem Nachweis wissenschaftlicher Qualifikationen nach dem Abschluss eines Studiums, so die Richter.

BSG vom 7. Juni 2018 – B 12 KR 15/16 R


Hartz IV: Mietanteil von unter 25-Jährigen bei Aus- oder Umzug

Für unter 25-Jährige, die Hartz IV beziehen, gilt eine Art „Stallpflicht“: Wollen sie aus- oder umziehen, müssen sie in der Regel vorab die Zustimmung des Jobcenters einholen, und zwar bevor sie einen Mietvertrag unterschreiben. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, in dem ein unter 25-Jähriger ohne Erlaubnis des Jobcenters bei den Eltern aus- und bei seiner Freundin eingezogen war, die ebenfalls ALG II bezog. Das Jobcenter hatte bisher die volle Miete der Bedarfsgemeinschaft anerkannt, rechnete nun aber den sogenannten Kopfteil des unter 25-Jährigen heraus. Zu Unrecht. Das BSG entschied, dass das Jobcenter den Mietanteil nur abziehen darf, wenn der unter 25-Jährige einen rechtswirksamen Unterkunftsvertrag als Mit- oder Untermieter geschlossen hat.

BSG vom 25. April 2018 – B 14 AS 21/17 R


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