Verhandlungen über neues Teilzeitgesetz gescheitert
„Große Chance verpasst“

Wer sich einmal für Teilzeit entscheidet, hat keinen Anspruch darauf, wieder in Vollzeit zu arbeiten, und wird es nun in absehbarer Zeit auch nicht haben. Die Verhandlungen über ein neues Teilzeitgesetz sind nun gescheitert.

24. Mai 201724. 5. 2017


Wer einmal in die Falle gegangen ist, findet oft nicht mehr heraus. Fast immer sind es Frauen, deren Karriere mit der Teilzeit endet. Gerade höher qualifizierte Frauen steigen in der Regel nicht mehr auf, bleiben jahrelang in der gleichen Entgeltgruppe oder arbeiten gar nicht mehr in ihrem erlernten Beruf. Im besten Fall steht ihre Karriere still, im schlimmsten geht sie den Bach runter. In der Beschäftigtenbefragung der IG Metall waren 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen. Jede Dritte würde gerne länger arbeiten. Doch nur jede Fünfte hat mit dem Arbeitgeber vereinbart, auf Vollzeit zurückkehren zu können.


Mehrheit für Rückkehrrecht

Die Gewerkschaften fordern seit Langem das Recht, von Teilzeit in Vollzeit zurückzukehren. CDU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag zwar darauf verständigt, das Recht gesetzlich zu verankern. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles scheiterte nun nach monatelangen Verhandlungen am Widerstand von Union und Arbeitgebern. Damit bricht die CDU nicht nur ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, sie stößt auch die Mehrheit der Beschäftigten vor den Kopf. 90 Prozent der Beschäftigten sind laut Befragung der IG Metall für ein gesetzlich garantiertes Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit.


Die Zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner, bedauerte das Scheitern des Gesetzentwurfs: „Die Union hat eine große Chance verpasst, den Fachkräftemangel mit zeitgemäßen Rahmenbedingungen zu bekämpfen. Es ist bedauerlich, dass sie sich bei diesem wichtigen Zukunftsthema dem Druck der Arbeitgeber gebeugt hat.Die Leidtragenden dieser kurzsichtigen Politik sind vor allem Frauen.“ Die IG Metall wird darauf drängen, dass das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit weiterverfolgt wird – wenn nicht von dieser, dann von der nächsten Bundesregierung.



 

 

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