Stress: Arbeitgeber muss Gefährdungsbeurteilung durchführen
Stress wirksam bekämpfen

Erschöpft, ausgepowert, angespannt: Viele Beschäftigte klagen über Stress und Leistungsverdichtung am Arbeitsplatz. Psychische Belastungen sind ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko. Umso dringender, dass gemeinsam mit dem Betriebsrat Belastungen wirksam reduziert werden.

10. August 201710. 8. 2017


Steigende Arbeitsintensität, ständige Erreichbarkeit, stetig wachsender Druck: Es sind eine Vielzahl von Faktoren, die dazu führen, dass sich Beschäftigte gestresst fühlen. Psychische Belastungen, zu dem auch nicht geregelte Zuständigkeiten, unklare Entscheidungsstrukturen oder problematisches Führungsverhalten führen können, treten häufig nicht isoliert, sondern gleichzeitig auf. Das führt dann zu einer Verstärkung negativer Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten. Die Folgen sind nicht gering zu schätzen, denn: Psychische Belastungen, das haben wissenschaftliche Studien klar gezeigt, sind ein Gesundheitsrisiko. In den vergangenen Jahren haben psychische Erkrankungen besorgniserregend zugenommen. Umso dringender, dass Belastungen bekämpft, dass Stress am Arbeitsplatz reduziert wird.

Das aber ist keine leichte Aufgabe: Psychische Belastungen lassen sich oft schwerer ermitteln als körperliche Belastungen. Denn für sie gibt es keine klassischen Grenzwerte. Klar ist: Gegen arbeitsbedingte Fehlbelastungen reichen persönliche Verhaltensänderungen, wie sie etwa in Stressbewältigungsseminaren vermittelt werden, alleine meist nicht aus. Notwendig ist immer auch eine Veränderung der Arbeitsbedingungen, ein Wandel der Arbeitsorganisation, ein Gestalten der Arbeitsplätze der Beschäftigten.

Aufspüren und Erkennen von Belastungen am Arbeitsplatz

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sie müssen feststellen, welchen Gefährdungen Beschäftigte am Arbeitsplatz ausgesetzt sind – und wie sie beseitigt werden können. Eine Gefährdung kann sich dabei insbesondere ergeben durch die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, durch Arbeitsabläufe und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, durch unzureichende Qualifikation und Unterweisung sowie durch „psychische Belastungen bei der Arbeit“.

Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, das ist im Gesetz nicht detailliert festgeschrieben, es werden nur Grundsätze benannt. Das ermöglicht dem Betriebsrat, der bei der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen ist, weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Prinzipiell geht es darum, sich ein systematisches Bild von den Gefährdungen an einem Arbeitsplatz zu machen – und darum, diese dann zu beseitigen oder zu mindern.

Selbst etwas tun

Zusätzlich zu einer guten, umfassenden Gefährdungsbeurteilung kann auch jeder einzelne, jede einzelne präventiv etwas für sein Wohlbefinden tun – wohlgemerkt: nicht als Ersatz für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung, aber eben als sinnvolle Ergänzung. Jeder kann dazu beitragen, Stress abzubauen, die Immunabwehr zu stärken und seine Erholungsfähigkeit zu verbessern. Hier einige Punkte, mit denen Stress angegangen werden kann:

  • Regelmäßig das eigene Zeitmanagement prüfen.
  • Die eigenen Stressquellen herausfinden – und diese, so gut es geht, versuchen zu minimieren.
  • Sich arbeitsmedizinisch beraten lassen, wenn ein Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Beschwerden und den Arbeitsbedingungen vermutet wird.
  • Zeiten zum Erholen einplanen – etwa durch Bewegung und Sport oder bei Hobbies und mit Freunden.
  • Auf gute Ernährung mit nur mäßigen Alkoholkonsum achten.
  • Vorgesetzte und / oder Betriebsrat auf Ursachen für Stress hinweisen und an Lösungen mit arbeiten.

Wichtig ist, sich bewusst zu machen: Als Beschäftigter ist man kein Einzelkämpfer und nicht alleine. Wichtig ist zu wissen: Wirksam und nachhaltig Stress reduzieren lässt sich nur, wenn sich die Arbeitsorganisation ändert – das mithilfe der Gefährdungsbeurteilung in die Wege zu leiten, dafür ist der Betriebsrat der richtige, der kompetente Ansprechpartner. Er kann seine Mitbestimmungsrechte geltend machen, wenn es um die Gestaltung der Arbeitsbedingungen geht. Das Aufspüren und Erkennen von Belastungen am Arbeitsplatz ist ein erster Schritt. Danach muss gemeinsam nach guten Lösungen gesucht werden.

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