Einheitliche Ausbildungsbedingungen gesichert
Vereinbarung für dual Studierende bei Continental

Ab Februar 2017 gelten für alle dual Studierenden des Technologiekonzerns Continental bundesweit einheitliche Ausbildungsbedingungen. Die Voraussetzung dazu schafft eine Tarifvereinbarung, die IG Metall und IG BCE gemeinsam mit dem Konzern ausgehandelt haben.

2. Dezember 20162. 12. 2016


Mehr als 520 junge Menschen absolvieren derzeit ein duales Studium bei Continental. Sie alle können sich nun über klare und einheitliche Rahmenbedingungen für ihr duales Studium freuen. Denn gemeinsam ist es uns und der IG BCE gelungen, mit dem Konzern eine Tarifvereinbarung für dual Studierende abzuschließen.


Einheitliche Standards gesichert

Bisher galten an den insgesamt 57 Continental-Standorten unterschiedliche tarifliche und betriebliche Regelungen. Aber damit ist ab Februar 2017 Schluss. Ab diesem Zeitpunkt greift die nun geschlossene Vereinbarung. Sie sichert allen dual Studierenden einheitliche Vergütungsstrukturen und Urlaubsansprüche, ebenso wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie klare Regeln bei der Übernahme von Lehrmitteln sowie Studien- und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus empfehlen die Vereinbarungspartner nach erfolgreichem Abschluss grundsätzlich die Übernahme der dual Studierenden in unbefristete Ausbildungsverhältnisse.

Dual Studierende mit bereits bestehenden Verträgen können die neuen Regelungen freiwillig in Anspruch nehmen.

„Die Vereinbarung bei der Continental ist wegweisend, auch für andere Konzerne und Betriebe. Continental ist nun einer der ersten großen Konzerne, in dem Regelungen der Tarifvertragsparteien für dual Studierende gelten“, sagt Hartmut Meine, IG Metall Bezirksleiter Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Klar für ihn ist aber auch: „Mittelfristig sollten in allen Branchen die Bedingungen für dual Studierende in Flächentarifverträgen geregelt werden.“


Dual Studierende brauchen klaren arbeitsrechtlichen Status

Der wachsenden Bedeutung des dualen Studiums Rechnung zu tragen, verweigern sich aber bislang sowohl der Gesetzgeber, wie auch die Arbeitgeberverbände. Mit gravierenden Folgen: Anders als Auszubildende, deren Status im Berufsbildungsgesetz und deren Entgelt- und Arbeitsbedingungen in Flächentarifverträgen klar geregelt sind, haben dual Studierende durch ihren unklaren arbeitsrechtlichen Status keinerlei verbindliche Ansprüche auf Entgelt oder andere Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit und Urlaub.

Haustarifverträge, wie der bei Continental, sind dabei ein erster Schritt in die richtige Richtung – aber eben nur der erste auf dem Weg hin zu gerechten Arbeitsbedingungen für dual Studierende.

Besser mit Tarif
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