Fusion Siemens Mobility und Alstom
IG Metall auf Infotour bei Siemens Mobility

Bahntechnikhersteller Siemens Mobility und Alstom fusionieren. Am 1. 8. wird die Mobility aus der Siemens AG herausgelöst. Die Arbeitsplätze sind für vier Jahre gesichert. Dennoch bleibt Verunsicherung. Um Fragen zu beantworten, tourte die IG Metall mit ihrem Roadshow-Truck von Standort zu Standort


Die Fusion der beiden großen Bahntechnikhersteller Siemens Mobility und Alstom rollt an. Wenn alles läuft, wie es der Siemens-Vorstand angekündigt hat, wird Siemens Mobility zum 1. August aus der Siemens AG herausgelöst und eine eigenständige GmbH, die dann voraussichtlich zum 1. Januar 2019 mit Alstom zusammengehen soll.


Schutzabkommen gilt

Was bedeutet das für die Beschäftigten? Die Arbeitsplätze und Standorte in Deutschland sind für mindestens vier Jahre nach dem Zusammenschluss abgesichert. Das hat die IG Metall bereits Ende letzten Jahres in einem Eckpunktepapier mit der Firmenseite vereinbart. IG Metall-Vorstandsmitglied und Siemens-Aufsichtsrat Jürgen Kerner betont: „Wir haben die Arbeitsbedingungen weit über das gesetzliche Maß hinaus abgesichert. Unter anderem haben wir durchgesetzt, dass unsere Standort- und Beschäftigungssicherung, Radolfzell’ für die Mobility-Beschäftigten nahtlos weitergilt und die Ausbildungsquote von fünf Prozent erhalten bleibt.“

 

Die IG Metall informiert wie hier in Krefeld Siemens-Beschäftigte über ihre Rechte beim Betriebsübergang. Fotograf: Thomas Range

 

 

Rechte bleiben erhalten

Für die Beschäftigten bleiben auch die Rechte aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen erhalten. Der individuelle Arbeitsvertrag, Urlaubsansprüche und Gleitzeitguthaben gehen laut Bürgerlichem Gesetzbuch Paragraf 613a unverändert auf die neue Firma über. Beschäftigte können zudem ihrem Übergang in die neue Firma widersprechen.

Dennoch sind viele Beschäftigte verunsichert. Bleiben wirklich alle aus der Siemens AG bekannten Rechte erhalten? Was kann passieren, wenn ich widerspreche? Um ihnen ihre Fragen zu beantworten, tourte die IG Metall in den letzten Tagen mit ihrer Roadshow – einem Truck als mobilem Infostand – von Standort zu Standort. IG Metall und Siemens-Betriebsräte erklärten den Beschäftigten, wie der Betriebsübergang abläuft und was das für sie im Einzelnen bedeutet.


Direkter Kontakt hilft

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch Paragraf 613a hat der Arbeitgeber die Pflicht, über den Betriebsübergang und die Folgen für die Arbeitnehmer zu informieren. Siemens hat dazu mehrseitige Briefe an die Mobility-Beschäftigten verschickt. Doch für die Beschäftigten ist der direkte Dialog wichtig. Das zeigen ihre Rückmeldungen. „Schön, dass die IG Metall direkt mit uns redet“, erklärte etwa ein Vertriebsbeschäftigter bei Siemens Mobility in Berlin. „Das ist qualitativ ein Unterschied zu Betriebsversammlungen, auf denen sich viele nicht trauen zu fragen.“

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