Fragen und Antworten zur Kurzarbeit
So funktioniert Kurzarbeit

Mit Kurzarbeit können Betriebe Krisenzeiten wie die Coronapandemie oder wirtschaftliche Störungen im Zuge des Ukrainekriegs überbrücken. Beschäftigte erhalten dann Kurzarbeitergeld. Wir erklären, wie das funktioniert.

22. April 202022. 4. 2020 |
Aktualisiert am 23. Juni 202323. 6. 2023


Das Risiko eines Arbeitsausfalls trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Gerät ein Betrieb in wirtschaftliche Schieflage, kann Kurzarbeit Beschäftigung sichern. Doch wie funktioniert Kurzarbeit und was muss ich beachten? Wie berechnet sich das Kurzarbeitergeld? Wir beantworten die wichtichsten Fragen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit bedeutet: Beschäftigte arbeiten weniger Stunden als gewöhnlich in ihrem Arbeitsvertrag festgelegt. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Bislang wird Kurzarbeit meistens in Konjunkturflauten eingesetzt, wenn Aufträge und Umsatz fehlen, so wie zum Beispiel während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 oder der Coronakrise und wirtschaftlicher Störungen aufgrund des Ukrainekriegs. Durch die Kurzarbeit konnten Beschäftigung und Know-How erhalten bleiben. Kurzarbeit kann eine gesamte Belegschaft betreffen oder nur einen Teil der Beschäftigten.

Was sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit?

Kurzarbeitergeld zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen. Vorgesehen ist es für Fälle, in denen Unternehmen einen erheblichen Arbeitsausfall haben, aus wirtschaftlichen Gründen oder durch ein unabwendbares Ereignis (z.B. Überschwemmung). Das Unternehmen muss vor der Kurzarbeit versucht haben, den Arbeitsausfall zu verhindern, etwa durch Urlaubsgewährung. In absehbarer Zeit muss das Unternehmen wieder zur normalen Arbeitszeit zurückkehren.

Ab 1. Juli 2023 gelten wieder die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld auch hinsichtlich der zuvor erleichterten Voraussetzungen. Eine Übergangsregelung gibt es nicht! Das bedeutet, dass zur Verhinderung des Arbeitsausfalls auch wieder Zeitkonten nach gesetzlicher Maßgabe eingesetzt werden müssen. Dabei kann es auch erforderlich sein, Minuskonten aufzubauen. Zudem muss ab 1. Juli 2023 wieder mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein.

Muss ein Arbeitgeber für das ganze Unternehmen Kurzarbeit anzeigen oder können auch nur einzelne Abteilungen betroffen sein?

Kurzarbeit muss nicht für den gesamten Betrieb eingeführt und angezeigt werden. Die Kurzarbeit kann auch auf einzelne Betriebsabteilungen beschränkt sein.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Beschäftigte in Kurzarbeit verdienen weniger oder das Entgelt entfällt sogar ganz, bei „Kurzarbeit null“. Das Kurzarbeitergeld gleicht das Minus zumindest teilweise aus.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld, wie wird es berechnet?

Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Es ersetzt grundsätzlich rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.

Bei der Berechnung des Kurzarbeitsergelds wird nicht das „normale“ Netto aus der Lohnabrechnung verwendet, sondern ein sogenanntes pauschaliertes Nettoentgelt. Die Agentur für Arbeit hält dazu eine Tabelle bereit.

Gibt es Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld?

Für die Beschäftigten bedeutet Kurzarbeit Einbußen beim Entgelt. Die IG Metall fordert, dass Arbeitgeber diese Lohnlücke verkleinern, indem sie Aufzahlungen zum Kurzarbeitergeld leisten. In vielen Branchen und Betrieben wirken tarifliche und betriebliche Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. IG Metall-Geschäftsstellen, Betriebsräte und Vertrauensleute geben dazu gerne Auskunft.

Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Die gesetzliche Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt maximal 12 Monate. Danach muss ein gewisser Zeitraum wieder ohne Kurzarbeit überwunden werden, bevor erneut Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.

Muss ich selbst etwas bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen?

Nein, die Anzeige für Kurzarbeit und der Antrag auf Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten werden vom Arbeitgeber gestellt.

Wann und von wem bekomme ich mein Geld?

Du bekommst alles aus einer Hand von Deinem Arbeitgeber. Dieser zahlt Dein um den Arbeitsausfall reduziertes Entgelt, das Kurzarbeitergeld und etwaige Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes aus. Das Kurzarbeitergeld wird Deinem Arbeitgeber anschließend von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Wie wird Kurzarbeit im Betrieb eingeführt?

In Betrieben mit Betriebsrat: Kurzarbeit kann nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats eingeführt werden. Betriebsräte sind Garanten für Gute Arbeit: Die Arbeits- und Entgeltbedingungen sind spürbar besser in Betrieben mit Betriebsrat. In der aktuellen Krise haben es bereits viele Betriebsräte geschafft, eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durchzusetzen.

In Betrieben ohne Betriebsrat: Hier muss der Arbeitgeber die Einführung von Kurzarbeit mit allen betroffenen Beschäftigten einzeln vereinbaren. Die IG Metall unterstützt dich und deine KollegInnen bei der Gründung eines Betriebsrates.

Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich Urlaub einbringe?

Dein Arbeitgeber ist in einem gewissen Rahmen gehalten, alles zu tun um den Arbeitsausfall zu vermeiden. Erst wenn das geschehen ist, kann Kurzarbeitergeld bezogen werden. Daher kann Dein Arbeitgeber grundsätzlich verlangen, dass Du Urlaub einbringst.

Für Urlaub des Jahres 2023 hat die Bundesagentur für Arbeit geregelt: Bereits verplante Tage, müssen nicht zur Vermeidung von Kurzarbeit eingebracht werden, sie haben sozusagen Bestandsschutz. Bei noch nicht verplanten Urlaubstagen muss der Arbeitgeber diesen gegen Ende des Urlaubsjahres 2023 zur Vermeidung von Kurzarbeit festlegen.

Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich mein Arbeitszeitkonto abbaue, um den Arbeitsausfall zu vermeiden?

Ja, allerdings nicht ohne Einschränkung. Nicht in allen Fällen muss ein Arbeitszeitkonto eingebracht werden. So sind u.a. Arbeitszeitkonten, die einen festgelegten Zweck haben (z.B. Rentenübergang, Pflegezeit, Elternzeit, Qualifizierung) geschützt. Bei anderen Konten kann zum Beispiel nur ein Teil einzubringen sein. Grundsätzlich kann es aber auch sein, dass Konten ab 1. Juli 2023 auch – entsprechend der gesetzlichen Regelungen – wieder ins Minus gefahren werden müssen.

Ich bin Leiharbeitnehmerin bzw. Leiharbeitnehmer, kann ich auch Kurzarbeitergeld beziehen?

Ab 1. Juli 2023 können Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer kein Kurzarbeitergeld mehr erhalten. Ab dann gilt wieder Paragraf 11 Absatz 4 Satz 2 AÜG, wonach das Recht der Leiharbeiternehmer*innen auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden kann.

Kann ich Kurzarbeitergeld beziehen, wenn ich eine geringfügige Beschäftigung habe?

Nein, denn hierbei handelt es sich nicht um ein sogenanntes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. So besteht laut Gesetz kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Was passiert mit der Sozialversicherung?

Für das Arbeitsentgelt, das während der Kurzarbeit verdient wird, tragen Arbeitgeber und Beschäftigte die Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich je zur Hälfte. Für die Arbeitszeit, die durch Kurzarbeit entfällt, reduzieren sich die Sozialversicherungsbeiträge auf 80 Prozent. Diese trägt der Arbeitgeber allein. Es sei denn, der Beschäftigte nimmt während der Kurzarbeit an einer Qualifizierung teil. Dann erhält der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge unter bestimmten Bedingungen zur Hälfte von der Agentur für Arbeit erstattet.

Muss ich das Kurzarbeitergeld versteuern?

Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich steuerfrei. Beschäftigte müssen das Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung angeben. Es wirkt sich jedoch auf den Steuersatz aus, dem das übrige Einkommen unterliegt. Dadurch kann das Einkommen nach einem höheren Prozentsatz besteuert werden (Progressionsvorbehalt) und es kann zu einer Steuernachzahlung kommen. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld hat der Gesetzgeber inzwischen auch steuerfrei gestellt.

Muss ich während der „Kurzarbeit null“ erreichbar sein und zur Verfügung stehen?

Ja, da es sein kann, dass die Kurzarbeit kurzfristig unterbrochen wird und die Arbeit dann wiederaufgenommen werden muss. Solltest Du nicht erreichbar sein und kannst die Arbeit nicht antreten, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf meinen Urlaubsanspruch und mein Entgelt während des Urlaubs aus?

Während der Inanspruchnahme des gesetzlichen Mindesturlaubs gilt, dass der Arbeitnehmer ungeachtet früherer Kurzarbeitszeiten Anspruch mindestens auf das gewöhnliche Arbeitsentgelt hat. Das hat der Europäische Gerichtshof zum Fall ­eines deutschen Arbeitnehmers entschieden. Die Anzahl der Urlaubstage kann allerdings durch Kurzarbeit verringert werden.

Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts werden ganze Arbeitstage, die wegen Kurzarbeit ausfallen, bei der Berechnung des Jahresurlaubs behandelt wie Tage, an denen ein Teilzeitbeschäftigter nicht arbeiten muss. Diese Folge, tritt jedenfalls dort ein, wo das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) für die Berechnung des Urlaubsanspruch maßgeblich ist. Das BUrlG dient jedoch nur einem Mindestschutz der Arbeitnehmer. Günstigere Berechnungsregeln sind daher gesetzlich auch nicht ausgeschlossen.

In vielen Arbeitsverhältnissen bestehen tatsächlich Regelungen, die bewirken, dass der ursprüngliche Urlaubsanspruch auch bei einem Arbeitsausfall ganzer Arbeitstage durch Kurzarbeit ungeschmälert bleibt. Die Rechtslage ist daher stets anhand der konkreten betrieb­lichen bzw. individuellen Umstände zu beurteilen.

Wichtig zudem: Hat ein Beschäftigter bereits mehr Urlaub in Anspruch genommen als ihm bei der später gebotenen Berücksichtigung der Kurzarbeit zusteht, findet eine Rückabwicklung nicht statt. Das heißt: Der Beschäftigte kann den ihm gewährten Urlaub „behalten“.

Kann ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?

Grundsätzlich ja. Wenn Du diesen aber erst nach Beginn der Kurzarbeit auf nimmst, wird das Entgelt aus Deinem Nebenjob bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt. Ein bereits zuvor ausgeübter und während der Kurzarbeit lediglich "fortgesetzer" Nebenjob bleibt bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes unberücksichtigt.

Was passiert mit meiner Entgeltfortzahlung, wenn mein Betrieb in Kurzarbeit geht, während ich krank bin?

Ohne Kurzarbeit gilt: wenn Du arbeitsunfähig wirst, hast Du in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Dein reguläres Entgelt, das der Arbeitgeber Dir zahlt. Solltest Du länger als sechs Wochen krank sein erhältst Du danach Krankengeld von Deiner Krankenkasse. Wenn Du vor Beginn der Kurzarbeit krank wirst, bekommst Du ab Beginn der Kurzarbeit in Deinem Betrieb Dein um den Arbeitsausfall vermindertes Entgelt und ein Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes. Ab der 7. Woche bekommst Du das reguläre Krankengeld von Deiner Krankenkasse. Kurzarbeit mindert dieses in der Höhe nicht. Wenn Du bei Beginn der Kurzarbeit bereits im Krankengeldbezug bist ändert sich für Dich nichts.

Was passiert, wenn ich während der Kurzarbeit krank werde?

In diesem Fall bekommst Du für die ersten sechs Wochen die Entgeltfortzahlung Deines Arbeitgebers für die nicht ausgefallene Arbeitszeit und ein Krankenkurzarbeitergeld, das in der Höhe dem Kurzarbeitergeld entspricht. Ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit bekommst Du das Krankengeld von Deiner Krankenkasse. Die Kurzarbeit mindert dieses nicht.

Können Beschäftigte während der angemeldeten Kurzarbeit betriebsbedingt gekündigt werden?

Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Kündigung als letztes Mittel) kann die Einführung von Kurzarbeit bei vorübergehendem Arbeitsausfall als milderes Mittel eine betriebsbedingte Kündigung unzulässig machen. Kurzarbeit schließt jedoch betriebsbedingte Kündigungen nicht aus. Falls tatsächlich eine Kündigung erfolgt, kann Kurzarbeitergeld nicht mehr gezahlt werden. Vielfach sind deshalb in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen betriebsbedingte Kündigungen für die Zeit der Kurzarbeit ausgeschlossen.

Wie wirkt sich Kurzarbeitergeld auf das Elterngeld aus?

Das Elterngeld wird, grob gesprochen, auf Grundlage des Entgelts der letzten 12 Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes berechnet. Das Elterngeld soll das wegfallende Einkommen zumindest teilweise auffangen. Bist Du in diesem Zeitraum in Kurzarbeit, zählen diese Monate für die Berechnung des Elterngelds mit.

Die IG Metall hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass sich Einkommenseinbußen aufgrund der Coronapandemie nicht negativ auf die Elterngeldhöhe auswirken. Auf Antrag können die Monate März 2020 bis zum Ablauf des 23.September 2022 bei der Ermittlung des Einkommens für die Elterngeldberechnung unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung: es muss glaubhaft gemacht werden, dass aufgrund der Pandemie ein geringeres Einkommen als üblich vorlag (z.B. durch Kurzarbeitergeld).

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf meine betriebliche Altersvorsorge (bAV) aus?

Eine allgemeingültige Antwort ist auf diese Frage nicht möglich, denn die Auswirkungen sind je nach Finanzierungsart und Zusageform der Betriebsrente unterschiedlich.

Wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) allein vom Arbeitgeber finanziert, sinken regelmäßig, aber nicht in jedem Fall mit dem reduzierten Entgelt auch die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge zur bAV. Dies führt im Ergebnis zu geringeren Betriebsrenten. Informationen und Hilfe erhältst Du von Deinem Betriebsrat oder der Personalabteilung.

Auch bei der allein von Beschäftigten (oder mit Zuschüssen durch den Arbeitgeber mit-) finanzierten bAV über Entgeltumwandlung hat das reduzierte oder gar vollständig durch Kurzarbeitergeld ersetzte Entgelt Folgen: Manche Beschäftigte können weiterhin die vereinbarten Umwandlungsbeträge leisten, bei „Kurzarbeit null“ aus privatem Vermögen. Viele können sich die Beiträge jedoch nicht mehr leisten, dann kommt eine Ruhendstellung der bAV oder eine Stundung der Beiträge in Betracht. In diesen Fällen solltest Du Dir von Deinem Ansprechpartner der Personalabteilung bzw. dem Versorgungsträger Deine Optionen aufzeigen lassen. Bitte um schriftliche Mitteilung, mit welchen Auswirkungen auf deine bAV zu rechnen ist und was Du beachten solltest.

In unserer Firma gilt ein Tarifvertrag der IG Metall, habe ich dadurch Vorteile?

Die IG Metall konnte einige Verbesserungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit durchsetzen. Diese Verbesserungen gelten rechtsicher nur für Mitglieder der IG Metall. Wenn Du Fragen dazu hast, dann melde Dich bei Deiner IG Metall vor Ort. Solltest Du noch kein IG Metall-Mitglied sein, findest Du hier einen Aufnahmeantrag.

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