Sozialwahl 2011: Was die IG Metall sozialpolitisch erreichen will
Für Reformen, die soziale Sicherheit gewährleisten
Statt die Sozialversicherungen auf eine neue Finanzierungsbasis zu stellen, haben Regierungen jedweder Couleur die Leistungen gekürzt und die Kosten einseitig für die Versicherten erhöht. Um soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten, müssen Fehlentwicklungen rückgängig gemacht und das System erneuert werden.
Mit sozialpolitischer Kompetenz was verändern
Zwar entscheidet der Gesetzgeber über viele Fragen zu Finanzen und Leistungen der einzelnen Zweige der Sozialversicherungen. Aufgrund ihrer sozialpolitischen Kompetenz können Selbstverwalter jedoch beurteilen, wie sich Sozialgesetze auswirken und Fehlentwicklungen erkennen. Danach formulieren sie ihre Anforderungen an den Gesetzgeber und bringen eigene Reformvorschläge in die Debatte ein. Gerade bei Auseinandersetzungen um Kopfpauschale und eingefrorene Arbeitgeberbeiträge sollte das politische Gewicht der gewerkschaftlichen Selbstverwalter nicht unterschätzt werden.
Die IG Metall will mit ihren Mitgliedern in der Selbstverwaltung sozialpolitische Positionen in die Fachausschüsse einbringen und sich dafür einsetzen, dass sie bei Entscheidungen berücksichtigt und in die Praxis umgesetzt werden. Dazu hat sie mit den Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern Konzepte entwickelt.
Die IG Metall setzt sich ein:
- alle Versicherten flächendeckend, bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig zu versorgen - unabhängig von Einkommen, Alter oder sozialer Situation;
- für die solidarische Bürgerversicherung, in die alle einbezogen sind und einkommensabhängige Beiträge zahlen - auch Beamte, Politiker, Selbständige und Besserverdienende. Damit würde die zweigeteilte Krankenversicherung in eine gesetzliche und private entfallen;
- die Beitragsbasis zu erweitern. Bisher werden nur Erwerbseinkommen bis zur Grenze von derzeit 3750 Euro Beiträge erhoben. In einem ersten Schritt sollte diese Grenze auf das Niveau der Rentenversicherung von derzeit 5500 Euro (West) angehoben werden;
- die paritätische Finanzierung wieder herzustellen. Heute zahlen Versicherte etwa 60 Prozent der Gesundheitskosten, die Arbeitgeber nur noch 40 Prozent. Der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, Zusatzbeiträge der Kassen und finanzielle Selbstbeteiligungen von Praxisgebühr bis Zuzahlungen belasten einseitig die Versicherten und Kranken;
- das Verhältnis von Beitragsmitteln und Steuerzuschüssen neu zu regulieren. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie beispielsweise die Kindermitversicherung oder Beiträge für Hartz IV-Bezieher müssen vollständig und verlässlich über Bundesmittel finanziert werden;
- die Prävention und die Gesundheitsförderung in der Lebens- und Arbeitswelt konsequent auszubauen. Soziale Ungleichheit von Gesundheitschancen muss vermindert werden, Konzepte betrieblicher Gesundheitsförderung sollen ganzheitlich und langfristig angelegt sein;
- den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich unter den Kassen weiterzuentwickeln. Das Geld muss dorthin fließen, wo Kranke zu versorgen sind;
- an den Patienten stärker orientierte Versorgungsformen innovativ zu entwickeln;
- den Wettbewerb zwischen den Kassen zu beschränken. Der Wettbewerb um "gute Risiken" und den günstigsten Preis konterkariert den Solidarauftrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Gewerkschaften setzen sich ein:
- die Pflege bedarfsgerecht zu finanzieren - mit mehr Dynamik bei den Leistungen der Pflegeversicherung. Die vorgesehenen Anpassungen sind nicht ausreichend;
- die Pflegequalität durch mehr und gut qualifizierte Pflegekräfte zu erhöhen sowie verbindliche Pflegeleitlinien zu entwickeln;
- den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu zu fassen, der über eine "Satt-und-Sauber-Pflege" hinausweist, Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz einbezieht und auf Teilhabe ausgerichtet ist;
- die Pflegeleistung Angehöriger durch eine Pflegezeitregelung gesellschaftlich anzuerkennen und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglicht;
- eine Bürgerversicherung schrittweise einzuführen, um die Pflegeversicherung auf eine breitere Finanzierungsbasis zu stellen. Kurzfristig muss ein finanzieller Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung erfolgen.
Die Selbstverwalter achten darauf, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen nicht allein gelassen werden und die Pflegekassen ihre Pflichten zur Beratung und Begleitung der Betroffenen sowie zur Organisation der Versorgung ohne Schnittstellen und Lücken auch tatsächlich erfüllen.
Die IG Metall setzt sich ein:
- für eine solidarische Erwerbstätigenversicherung, die alle Erwerbstätigen schrittweise einbezieht - auch Freiberufler, Selbständige, Beamte und Parlamentarier. Die Beiträge werden grundsätzlich zur Hälfte von Arbeitgebern
und Arbeitnehmern finanziert, das Prinzip der Umlagefinanzierung bleibt erhalten. Die Höhe der Rente entspricht den gezahlten Beiträgen, doch Anwartschaftslücken etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Pflege werden aufgestockt; - das Versorgungsniveau deutlich zu verbessern: Ein gesicherter Lebensstandard und Armutsvermeidung müssen gewährleistet sein. Einzelmaßnahmen sind beispielsweise, die Renten an die Einkommensentwicklung anzukoppeln. Außerdem niedrige versicherungspflichtige Einkommen aus Steuermitteln höher zu bewerten und die Grundsicherung im Alter anzuheben;
- für ergänzende Betriebsrenten für alle: Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten und sich finanziell ausreichend zu beteiligen;
- die Rente mit 67 zurückzunehmen und flexible Ausstiegsoptionen vor und bis 65 Jahre zu schaffen. Der Zugang zur Erwerbsminderungsrente muss erleichtert werden;
- für gute Löhne als Voraussetzung für gute Renten: Sozialversicherungspflicht aller Beschäftigungsverhältnisse, Mindestlohn und Equal Pay bei Leiharbeit. Außerdem die Regelsätze bei Arbeitslosen anzuheben und die Zumutbarkeitsregeln zu verändern;
- für ein "Sofortpaket Beschäftigungsbrücke", mit abschlagsfreiem Rentenzugang ab 60 nach 40 Beitragsjahren. Außerdem: Die Anhebung der Regelaltersgrenzen auszusetzen, die Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit zu fördern und die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I auf bis zu 36 Monate zu verlängern;
- das Prinzip "Rehabilitationsleistungen vor Rentenleistungen" zu stärken;
- die Rehabilitation an den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention und dem SGB IX zu orientieren sowie die Qualität zu sichern, zu kontrollieren und weiter zu entwickeln.
Die gewerkschaftlichen Selbstverwalter beraten und betreuen versichertennah und individuell. Sie setzen sich für eine leistungsstarke gesetzliche Rentenversicherung ein sowie für deren sozialen Ausgleich. In den Auseinandersetzungen um eine zukunftsfähige Alterssicherung werden sie daher eine wichtige Rolle spielen.
Die IG Metall setzt sich ein:
- das Zusammenwirken von Prävention, Rehabilitation und Entschädigung im Sinne der Versicherten weiterzuentwickeln;
- vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren besser zu schützen;
- die Hauptursachen arbeitsbedingter Erkrankungen, Frühinvalidität und -sterblichkeit zu erkennen;
- für ein klares Regelwerk der Berufsgenossenschaften, das dem Arbeitgeber eindeutige Mindeststandards vorschreibt;
- multidisziplinär ausgerichtete Beratungs- und Aufsichtsdienste auszubauen;
- dass Unfall- und Krankenversicherung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren effektiv zusammenarbeiten;
- Defizite in der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation abzubauen;
- Mehr Berufskrankheiten anzuerkennen und zu entschädigen.
Arbeitgeberverbände, Politik und andere Wirtschaftskreise wollen die Unfallversicherung am liebsten weitgehend privatisieren. Sie sei zu teuer und die Leistungen zu wenig zielgenau, heißt es. Insbesondere Wegeunfälle und
Unfallrenten sind im Visier der Arbeitgeber. Mit diesen Angriffen müssen sich Selbstverwalter auseinandersetzen und aktiv an nachhaltigen Reformen mitwirken. Dazu gehört, die Unfallversicherung strukturell neuzuordnen.
IG Metall*
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