Ferienjobs
Wer in der IG Metall ist, hat mehr
Schüler und Studierende, die in der IG Metall sind, dürfen in Betrieben, die an die Metall-Tarife gebunden sind, nicht mit Billiglöhnen abgespeist werden. Sie haben genauso wie die festangestellte Belegschaft Anspruch auf Tarifentgelt. Die Metalltarife gelten zum Beispiel in Metallbetrieben, wie Autowerken, in Stahlwerken, Textil- und Bekleidungsfirmen.
Wenn der Ferienjob mindestens einen (Kalender-)Monat dauert, stehen den Gewerkschaftsmitgliedern außerdem nicht nur die zwei Urlaubstage zu, die das Gesetz vorschreibt, sondern drei. Wer zwei Monate jobbt, hat fünf Urlaubstage statt der gesetzlichen drei. Die IG Metall bietet zudem eine Freizeitunfallversicherung und Rechtsberatung und eine professionelle Vertretung, wenn es Streit mit dem Arbeitgeber gibt, der vor dem Gericht landet.
Das alles ist nicht umsonst, ist aber auch nicht teuer - gemessen daran, was dafür geboten wird: Der Gewerkschaftsbeitrag beträgt ein Prozent des Bruttoverdienstes.
Wer danach in der IG Metall bleibt, zahlt als Schüler oder Student nur 2,05 Euro im Monat. Das macht Sinn. Es kann ja sein, dass man später noch mal in den Ferien jobben will. Außerdem gibt es ein Leben nach der Schule und dem Studium, das vermutlich auch mit Arbeit verbunden ist. Rund 12 650 Studentinnen und Studenten, die an ihre berufliche Zukunft denken, sind schon in der IG Metall.
In der Regel müssen Ferienjobber übrigens auch keine Beiträge in die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen, egal, wie hoch der Verdienst ist. Das setzt aber voraus, dass der Job von Beginn an auf höchstens 50 Arbeitstage oder zwei Monate im Kalenderjahr befristet ist. Dies ist gesetzlich geregelt und gilt für alle Ferienjobber.
Wer mehrere befristete Jobs im Jahr hat, die zusammengerechnet länger als 50 Tage oder zwei Monate dauern, kann allerdings rentenversicherungspflichtig werden. In die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung muss er aber auch dann nichts zahlen.
Eine Beschäftigung - auch auf Dauer mit nicht mehr als 400 Euro Verdienst im Monat gilt als Mini-Job. Dieser ist versicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss allerdings eine Pauschale zahlen.
Weil die Regelungen sehr unterschiedlich sind, empfiehlt die IG Metall, sich genau zu informieren.
Kostenlose Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der Hotline 0800 1000 4800.
Broschüren und andere Infos gibt es auf der Homepage: www.deutsche-rentenversicherung.de

