Metall-Abschluss Bayern
Tarifergebnis stößt auf breite Zustimmung

Die ersten regionalen Tarifparteien haben den Pilotabschluss aus Bayern übernommen. Nachdem IG Metall und Arbeitgeber in München ein Ergebnis erzielt hatten, verhandeln derzeit die Tarifparteien die Übernahme des Abschlusses für die anderen Tarifgebiete.

21. Mai 201321. 5. 2013


Die ersten Übernahmeverhandlungen zwischen den regionalen Tarifparteien endeten bisher mit einem eindeutigem Votum: In fünf Tarifgebieten haben sich IG Metall und Arbeitgeber darauf geeinigt, den bayerischen Pilotabschluss zu übernehmen. Danach dürfen sich jetzt auch die Metallerinnen und Metaller in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen sowie in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland auf das Plus von 3,4 Prozent ab Juli diesen Jahres und 2,2 Prozent ab Mai 2014 freuen.
 

 

Nur die machtvollen Warnstreiks machten das Plus möglich

Ab 22. Mai stehen die Übernahmeverhandlungen in Thüringen, Berlin-Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Osnabrück-Emsland und an der Küste an. Auch dort ist zu erwarten, dass die Tarifparteien das Ergebnis aus Bayern übernehmen. Dieser Abschluss war nur möglich, weil sich 750 000 Warnstreikende dafür machtvoll engagiert haben.

Der tabellenwirksame Gesamtanstieg von 5,6 Prozent bis Ende 2014 beschert den Metall- und Elektrobeschäftigten einen nachhaltigen Reallohnzuwachs, der sich auch auf die Binnenkaufkraft niederschlägt. Tabellenwirksam bedeuet, dass die 5,6 Prozent sich nicht nur einmalig, sondern dauerhaft auf die Entgelttabellen auswirken und damit die Basis für die nächste Tariferhöhung sind. Das sichert den Arbeitnehmern langfristig eine faire Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung.

 

Nur Mitglieder haben Rechtsanspruch auf Tariferhöhungen

Bevor aber die IG Metall ihre Unterschrift auf die Tarifverträge setzt, müssen noch die regionalen IG Metall-Tarifkommissionen die Verhandlungsergebnisse annehmen. Erst wenn die Kommissionen den Abschlüssen zugestimmt haben, kann die IG Metall mit den Arbeitgebern die Tarifverträge unterzeichnen.
Hier ist es noch wichtig zu wissen: Die Tarifverträge sind nur für IG Metall-Mitglieder rechtsverbindlich. Zwar gewähren die Arbeitgeber auch Nichtmitgliedern die Tariferhöhungen – um zu vermeiden, dass noch mehr Menschen in die Gewerkschaft eintreten. Im Konfliktfall haben aber nur Gewerkschaftsmitglieder einen rechtlichen Anspruch auf tarifliche Leistungen und Erhöhungen.
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