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Das ABC der Betriebsratswahlen 2010. Foto: DeVIce /Fotolia.de

Das ABC der Betriebsratswahl 2010

Betriebsrat von A bis Z

Kompetenz für gute Arbeit kannst Du wählen. Bald sind Betriebsratswahlen. Hier ein Glossar rund um die Mitbestimmung.
Amtszeit
Sie beträgt vier Jahre; die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden vom 1. März bis 31. Mai 2010 statt.

Betriebsrat
Er vertritt die Interessen der Beschäftigten und bestimmt im Betrieb mit. Der Betriebsrat ist demokratisch gewählt und hat einklagbare Rechte. Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz. Damit haben auch die Beschäftigten mehr Rechte und werden an Entscheidungsprozessen beteiligt.

Betrieb ohne Betriebsrat?
Dann ist es jetzt an der Zeit durchzustarten! Ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern ist die Gründung eines Betriebsrates möglich.

IG Metall vor Ort
Sie hilft kompetent bei der Einleitung und Durchführung der Betriebsratswahl, bietet Unterstützung durch Material, Seminare und Beratung. Sie hält dem Betriebsrat den Rücken frei.

Kandidaten
Alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die seit mindestens sechs Monaten dem Betrieb angehören, können sich zur Wahl stellen.

Mitbestimmen
Der Betriebsrat hat umfassende Mitspracherechte. Er muss bei Versetzung, Abmahnung und Kündigung gehört werden. Er redet mit bei Entgeltfragen, wie Eingruppierung und Zulagen. Er muss bei Überstunden, der Gestaltung der Arbeitszeit und Urlaubsplanung miteinbezogen werden. Ausund Weiterbildung, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz gehören zu seinen Aufgaben. Der Betriebsrat hat breite Gestaltungsmöglichkeiten durch das Verhandeln von Betriebsvereinbarungen.

Wahlberechtigung
Wählen dürfen alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Leiharbeitnehmer sind wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt sind.

Zahl der Betriebsratsmitglieder
In Betrieben von 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat aus einer Person, bis 50 Arbeitnehmern aus drei Mitgliedern, bis 100 Arbeitnehmern aus fünf Mitgliedern, bis 200 Arbeitnehmern aus sieben Mitgliedern und so fort. In einem Betrieb ab 200 Beschäftigte wird ein Betriebsratsmitglied freigestellt.
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