Arbeitslexikon
EBR-Richtlinie (Richtlinie für Euro-Betriebsräte)
Was ist die EBR-Richtlinie?
Die EBR-Richtlinie (94/45 EG) schaffte 1994 den Rahmen für eine grenzübergreifende Arbeitnehmervertretung in Europa. Seither haben Arbeitnehmervertreter Anspruch, einen Europäischen Betriebsrat (EBR) zu gründen. Gegenüber dem Arbeitgeber hat der EBR ein Informations- und Anhörungsrecht.
Neufassung der EBR-Richtlinie
Da die Richtlinie sich in der Praxis als zu schwammig erwiesen hat, wurde im Dezember 2008 neu formuliert. Die neue Richtlinie (2008/38 EG) enthält Mindestvorschriften zu den Aufgaben des EBR und definiert etwa "Information" und "Anhörung" besser. So muss die Information es dem EBR ermöglichen, eine Angelegenheit gründlich zu überprüfen. Und er muss so rechtzeitig und angemessen angehört werden, dass der Arbeitgeber seine Stellungnahme berücksichtigen kann. Nach der Neufassung haben EBR-Mitglieder nun Anspruch darauf, für Qualifizierungen bezahlt freigestellt zu werden. Außerdem will die EU die Abstimmung zwischen den nationalen und europäischen Ebenen der Arbeitnehmervertretung klarer regeln. Auf diese Rechte können sich alle bestehenden EBR berufen, die sich nach 1996 gegründet haben.
Was gibt es zu beachten?
Grundsätzlich ist die neugefasste Richtlinie erst nach ihrer Umsetzung in nationalem Recht anwendbar (5. Juni 2011). Vorsicht bei laufenden Verhandlungen oder Überarbeitungen von EBR-Vereinbarungen. Fragen Sie hier am besten bei Ihrer IG Metall vor Ort oder unserem EBR-Team nach.


























