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Arbeitslexikon

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Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?
In einem Aufhebungsvertrag wird eine einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, vertraglich geregelt. Als Arbeitnehmer sollten Sie den Aufhebungsvertrag vor der Unterzeichnung gründlich prüfen, da es kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt und der Vertrag in aller Regel nicht rückgängig gemacht werden kann. Wenn unabdingbare gesetzliche Schutzbestimmungen, tarifliche Vereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen betroffen sind, sollten Sie den Betriebsrat oder die Mitarbeitervertretung informieren. Da Aufhebungsverträge wie eigene Kündigungen bei der Agentur für Arbeit gewertet werden, drohen immer Sperrfristen der Agentur für Arbeit beim Bezug von Arbeitslosengeld wegen Arbeitsaufgabe .

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