IG Metall
IGMetall.de - Springe direkt:
Inhalt
                  

Arbeitslexikon

A Ι B Ι C Ι D Ι E Ι F Ι G Ι H Ι I Ι J Ι K Ι L Ι M Ι N Ι O Ι P Ι Q Ι R Ι S Ι T Ι U Ι V Ι W Ι X Ι Y Ι Z

Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG)

Das AGG soll vor Diskriminierungen im Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis schützen sowie im Vorfeld des Beschäftigungsverhältnisses, also zum Beispiel im Bewerbungsverfahren. Sein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Prozessen der Personalentwicklung: Einstellung, Beförderung, Weiterbildung etc.

Es darf niemand aufgrund seines Alters, seines Geschlechts, seiner ethnischen Herkunft, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Sollten doch Ungleichbehandlungen vorkommen, kennt der Gesetzgeber verschiedene Gegenmaßnahmen, erlaubt Klage vor Gericht und sieht Entschädigungen und Schadenersatz vor.

Wie kann ich eine Ungleichbehandlung nachweisen?
Sie müssen Indizien für eine Diskriminierung darlegen und beweisen. Der Arbeitgeber muss die Indizien dann widerlegen und beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Links und Zusatzinformationen
app_arbeitslexikon_box.
IG Metall App für iPhone + iPod touch
Servicebereich