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Tariflexikon
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Aussperrung (heiß)
Aussperrung ist ein willkürliches Kampfmittel der Arbeitgeber. Sie stellt das Streikrecht in Frage und muss solidarisch bekämpft werden. Sie ist Unrecht und gehört verboten.
Bei der Aussperrung schließen die Arbeitgeber die Beschäftigten planmäßig von der Arbeit aus, zahlen kein Entgelt und verweigern den Zutritt zum Betrieb. Meist wird sie vom Arbeitgeberverband beschlossen. Die Unternehmer wollen damit Druck auf die Beschäftigten und die Gewerkschaften ausüben und ihnen ihren Willen aufzwingen.
Sieben Argumente gegen Aussperrung:
- Aussperrung verletzt die Menschenwürde
- Streik und Aussperrung sind keine gleichen Mittel
- Aussperrung unterminiert das Streikrecht
- Aussperrung schafft Übermacht
- Aussperrung ist nirgendwo in Europa erlaubt
- Streik ist kein "nationales Übel", wohl aber die Aussperrung
- Aussperrung - der Hebel zum Unternehmerstaat
Vgl. auch "Aussperrung (kalt)"
Beispiele
- 1963 Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern
- 1971 Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden
- 1976 Druckindustrie
- 1978 Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden, Druckindustrie
- 1984 Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden und Hessen, Druckindustrie.
Zum Nachlesen
- IG Metall, Streik ist Bürgerrecht. Aussperrung ist Machtmissbrauch, 2002
- IG Metall-Arbeitskampfordner, Teil 1./6
- Ohl u.a., Handbuch Manteltarifvertrag, Seite 52 f.
- WSI, Tarifhandbuch 2003, S. 271, S. 114 ff.
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