Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz
„Wir wollen kein Arbeitnehmerüberwachungsgesetz!“

Union und FDP haben sich auf einen Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz geeinigt. Die Regierung plant, die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz zu verbieten, die offene Überwachung auszuweiten. Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, sieht Verbesserungsbedarf.

15. Januar 201315. 1. 2013


Die Bundesregierung will den Beschäftigtendatenschutz neu regeln. Künftig soll es Arbeitgebern verboten sein, Beschäftigte heimlich per Video zu überwachen. Ein Erfolg für den Datenschutz?

Hans-Jürgen Urban: Nein – ganz im Gegenteil! Der Entwurf gewährleistet keinen ausreichenden Schutz der Beschäftigten vor Überwachung und Bespitzelung im Betrieb. Und mehr noch: In wichtigen Bereichen werden die Überwachungsmöglichkeiten sogar noch gegenüber dem bisherigen Recht ausgeweitet. Das ist nicht das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das die Gewerkschaften angesichts der Datenschutzskandale seit langem fordern. Die Gesetzesvorlage ist in weiten Teilen ein Blankoscheck für die Arbeitgeber zur Überwachung der Beschäftigten.

Wann und zu welchem Zweck dürfte der Arbeitgeber seinen Beschäftigten in Zukunft mit der Videokamera über die Schulter schauen?

Sollten die Planungen der schwarz-gelben Bundesregierung tatsächlich Realität werden, dürften Arbeitgeber etwa zur Wahrung des Hausrechts, des Eigentums oder zur Qualitätskontrolle ohne konkreten Anlass und zeitlich unbegrenzt, offene Videobeobachtungen machen. Bezeichnenderweise sollen zwar Schlafräume, aber nicht Pausen- und Raucherräume überwachungsfrei sein.

Sind die im Entwurf vorgesehenen Hürden für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten insgesamt geeignet, Daten von Arbeitnehmern oder Bewerbern ausreichend zu schützen?

Nein! Geheime Überwachung ist nur bei der Videokontrolle verboten. Andere Methoden wie etwa Detektiveinsätze und geheime Leistungskontrolle in Callcentern werden teilweise noch ausgeweitet. Die Planungen sehen vor, dass die Beschäftigten einer verschärften betrieblichen Dauerüberwachung, sogar mit Mitteln der „Rasterfahndung“ und ähnlichem ausgesetzt werden.

Wie fällt deine Gesamteinschätzung aus?

Eine derartige Dauerüberwachung der Beschäftigten schafft ein Klima der Kontrolle und der Einschüchterung. Der gläserne Mitarbeiter ist unter solchen Bedingungen keine Geschichte aus einem Sciencefiction Roman, sondern traurige Realität in deutschen Betrieben. Das ist kein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, sondern ein Arbeitnehmerüberwachungsgesetz. Und ein solches Gesetz lehnen wir ab.

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