IGMetall.de - Springe direkt:
Inhalt
                  
Ratgeber Streikrecht für Azubis. Foto: IG Metall

Ratgeber: Fight for your Right - Dein Recht im Arbeitskampf

Streikrecht für Azubis

17.04.2013 Ι Wenn die Friedenspflicht in der Metall- und Elektrobranche endet, geht die Tarifrunde in die heiße Phase. Aber wie ist das arbeitsrechtlich geregelt? Dürfen Azubis an Warnstreikaktionen und Streiks überhaupt teilnehmen?
Am 30. April enden die Entgelt-Tarifverträge und damit auch die Friedenspflicht. Die IG Metall fordert in der Metall-Tarifrunde ein Plus von 5,5 Prozent für zwölf Monate. In Bayern fordert sie für die Azubis 60 Euro mehr in allen Ausbildungsjahren.

Wenn sich die IG Metall und die Metall-Chefs bis zum Ende der Friedenspflicht nicht auf einen neuen Tarifvertrag einigen, kann die IG Metall zu Warnstreiks aufrufen. Dabei handelt es sich um zeitlich befristete Arbeitsniederlegungen.

Warnstreiks sind wichtig

Mit Warnstreiks demonstrieren Metallerinnen und Metaller ihre Entschlossenheit, für ihre Forderung zu kämpfen. Und das stärkt die Verhandlungsposition der IG Metall. Das ist so ähnlich wie ein Warm-Up vor einem sportlichen Wettkampf.

Ist trotz Warnstreiks eine Einigung immer noch nicht möglich, kann die IG Metall das Scheitern der Verhandlungen erklären. Dann ruft sie ihre Mitglieder zur Urabstimmung über unbefristete Arbeitskampfmaßnahmen auf. Also über einen Streik.

Warnstreik und Streik - Dein gutes Recht

Die Chefs versuchen es immer wieder und behaupten, Auszubildende hätten kein Streikrecht. Das ist Unsinn: Azubis dürfen nicht nur, sie müssen sich für ihre Rechte stark machen!

Bereits 1984 hat das Bundesarbeitsgericht nämlich entschieden, dass auch Auszubildende ein Streikrecht haben und sich somit an Warnstreiks oder Streiks beteiligen dürfen. Und Niemand darf sie daran hindern!

Das ist ja auch nur logisch. Denn auch Deine Ausbildungsbedingungen werden in Tarifverträgen geregelt, wie beispielsweise die Höhe der Auszubildendenvergütung. Deshalb müssen Azubis auch Einfluss darauf haben, wie ihre Ausbildungsbedingungen gestaltet werden.

Warnstreik- und Streikteilnahme

Wer streikt, tut nichts Unrechtes. Im Gegenteil: Das Streikrecht ist durch das Grundgesetz und durch internationale Abkommen garantiert.

Die Teilnahme an Warnstreiks und Streiks gefährdet nicht den Ausbildungszweck. Im Gegenteil: Sie kann dazu dienen, Dich an die Realitäten des Arbeitslebens heranzuführen.

Im Falle des Falles gilt für Dich, was für alle Arbeitnehmer gilt: Streiken darf nur, wer von seiner Gewerkschaft dazu aufgerufen wird. Wenn also die IG Metall mit einem Flugblatt zum Warnstreik aufruft, geht die Post ab. Mehr zum Thema "Warnstreik" findest Du unter: www.igmetall.de/warum-warnstreiks. Dort findest Du auch einen passenden Video zum Herunterladen.

Abmahnung & Co ist nicht

Dein Chef darf Dich für die Teilnahme an einem Warnstreik oder Streik nicht bestrafen. Und auf gar keinen Fall darf er Dich abmahnen oder gar mit der Kündigung drohen.

Im Rahmen eines Tarifabschlusses wird in der Regel zudem eine "Maßregelungsklausel" vereinbart, die sicherstellt, dass alle, die sich an Streiks beteiligt haben, vor jeglicher Disziplinierung geschützt sind.

Unterstützung bei Streik

Für die Dauer eines Warnstreiks darf der Chef Dir das Geld für die ausgefallene Zeit anteilig von Deiner Ausbildungsvergütung abziehen. Bei einem unbefristeten Vollstreik bekommst Du als Mitglied während dieser Zeit von der IG Metall Streikgeld.

Für eine Streikwoche gibt es das 14-fache Deines Durchschnittbeitrags. Wie viel das genau ist, kannst Du online mit unserem Leistungsrechner ausrechen. Oder Du fragst Deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), Deinen Betriebsrat (BR) oder Deine IG Metall vor Ort.

Berufsschule an Streiktagen

Berufsschultage sind keine Streiktage - das gilt auch für Warnstreiks. Wenn die Berufsschule und der Arbeitgeber jedoch keine Einwände haben, kannst Du auch an diesen Tagen an Streiks teilnehmen.

Ausbildung im bestreikten Betrieb

Bist Du als Azubi in den Arbeitskampf eines bestreikten Betriebes nicht direkt einbezogen, muss Deine Ausbildung weiterlaufen. Gegebenenfalls durch eine passende Umgestaltung, wie das Vorziehen des Werkunterrichts.

Wer drin ist, ist besser dran

Es gibt viele gute Gründe, Mitglied der IG Metall zu sein. Einer der wichtigsten: Nur als Mitglied hast Du einen Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen.

Die IG Metall kämpft erfolgreich für:

  • höhere Einkommen
  • mehr Freizeit/Urlaub
  • mehr Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • die Übernahme nach der Ausbildung


Alle Leistungen auf einen Blick findest Du unter www.igmetall.de/leistungen.

Noch Fragen?

Dann wende Dich an Deine JAV, BR oder an die örtliche IG Metall. Mehr Infos zu Jugendthemen gibt es unter: www.igmetall.de/jugend.
Links und Zusatzinformationen
Gute Argumente für 5,5 Prozent mehr


Ein Plus für uns ist ein Plus für alle:
Facebook-App Tarif 2012
Facebook-App Tarif 2013

Mit der Facebook-App für 5,5 Prozent Plus. Profilbild auswählen, "hinzufügen" klicken und los geht's.

Was bededutet Friedenspflicht?
Solange Tarifverträge laufen, gilt die Friedenspflicht. Das heißt: So lange sind keine Arbeitskämpfe, also Streiks und Warnstreiks, erlaubt.

Die IG Metall kann erst zu Warnstreiks aufrufen, wenn der Tarifvertrag endet. Das passiert in der Regel dadurch, weil er gekündigt wurde, seine Frist abgelaufen ist oder auch, wenn ein Arbeitgeber aus dem Verband und der Tarifbindung austritt.

Für die Beschäftigten in der west- deutschen Metall- und Elektroindustrie gilt die Friedenspflicht allerdings danach noch vier Wochen weiter. Das hatten IG Metall und Arbeitgeberverband Gesamtmetall vor mehr als 30 Jahren in einer "Schlichtungs- und Schiedsvereinbarung" festgelegt. Die längere Frist soll den Arbeitgebern die Chance geben, sich mit der Gewerkschaft ohne Arbeitskämpfe zu einigen.

Dieses Mal endet die Friedenspflicht jedoch auch in allen westdeutschen Tarifgebieten mit dem Auslaufen der Tarifverträge, also am 30. April 2013. Das hatten IG Metall und Arbeitgeber in den Tarifabschlüssen von 2012 vereinbart. Das bedeutet: Ab Anfang Mai sind Warnstreiks möglich.