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Ratgeber Leiharbeit

Ratgeber Leiharbeit

Rechte kennen, Rechte fordern

20.03.2012 Ι Sie arbeiten oft für den halben Lohn und können jederzeit wieder auf der Straße stehen. Leihbeschäftigte stehen in der Hierarchie der Lohnabhängigen ziemlich weit unten. Völlig rechtlos sind sie allerdings nicht. Doch wer Recht bekommen will, muss es kennen.

Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG, schützt Leihbeschäftigte auch weiterhin nicht vor schlechter Bezahlung und unsicheren Arbeitsverhältnissen. Mit ihrem Gesetz blieb die Bundesregierung weit hinter den Forderungen der IG Metall zurück. Für Leihbeschäftigte lohnt es sich dennoch, die wichtigsten Änderungen zu kennen.

Unser Ratgeber bietet den Mitgliedern der IG Metall einen Überblick. Dort wird erklärt, was der Gesetzgeber unter den sogenannten "vorübergehenden Einsätzen" versteht. Außerdem informieren wir darüber, dass Leiharbeitsfirmen ihren Beschäftigten keine Stunden vom Zeitkonto für einsatzfreie Zeiten abziehen können, sowie über die  Rechte bei der Nutzung von Betriebskindergärten.

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