Leiharbeit und Qualifikation
Trotz gleicher Qualifikation weniger Geld

Es beginnt bei der Bezahlung und es hat auch etwas mit Respekt zu tun. Wenn Leiharbeiter die gleiche Tätigkeit verrichten wie Stammbeschäftigte, ist es nur gerecht, wenn sie dafür auch ebenso bezahlt werden. Noch dazu, wenn sie den gleichen Bildungsstand haben. Die IG Metall fordert, dass die ...

15. Februar 201215. 2. 2012


... Leistung und die Qualifikation von Leiharbeitsbeschäftigten anerkannt werden.

Sie arbeiten Seite an Seite, machen den gleichen Job wie Stammbeschäftigte, trotzdem bekommen Leiharbeitnehmer deutlich niedrigere Einkommen als regulär Beschäftigte. Und zwar unabhängig von der Qualifikation und dem Bildungsgrad. Das Entgelt von Leihbeschäftigten mit einem Fach- oder Hochschulabschluss liegt etwa 34 Prozent unter dem der festangestellten Kollegen mit dem gleichen Bildungsabschluss. Mit abnehmender Qualifikation steigt der Unterschied. Die Lohnunterschiede bei Arbeitnehmern mit einer Berufsausbildung liegen bei 44 Prozent. Werden Leihbeschäftigte und Stammbeschäftigte ohne Berufsausbildung miteinander verglichen, so bekommt der Leihbeschäftigten sogar bis zu 46 Prozent weniger als der regulär beschäftigte Kollege.

Dass Leiharbeiter trotz gleicher Qualifikation schlechter bezahlt werden, ist kein Einzelfall. und es ist nicht auf die unteren Lohngruppen beschränkt – auch wenn sie in ihrem Beruf eingesetzt werden. So berichtet ein Leiharbeiter folgendes: „7,72 Euro sind das, was man zurzeit bei einer Zeitarbeitsfirma bekommt. Auch wenn man in seinem Beruf eingesetzt wird. Das sind gerade mal 1235,20 Euro brutto bei 160 Stunden. Das sind dann cirka 1000 Euro netto. Zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig.“

Ein anderes Problem ist, dass viele Leihbeschäftigte nicht entsprechend ihrer Ausbildung arbeiten. So schreibt ein Leiharbeitnehmer, der in einem Metallunternehmen eingesetzt ist: „In der Metallbaubranche verfüge ich über einen Facharbeiterbrief, der auch vorliegt, und in meiner jetzigen Tätigkeit habe ich neun Jahre gearbeitet – aber entlohnt werde ich als Anlernkraft“. Und ein anderer schreibt uns: „Ich habe zwei Berufe gelernt. Am meisten ärgert mich, dass ich für die gleiche Arbeit deutlich weniger Lohn bekomme. Außerdem werden Zuschläge nicht genauso gehandhabt wie bei den Kollegen. Die bekommen zum Beispiel ab 20 Uhr Nachtschichtzuschlag, ich erst ab 23 Uhr. Wir müssen deutlich flexibler sein und immer damit rechnen, wieder arbeitslos zu werden oder woanders hin zu müssen. Allein schon deswegen müssten Zeitarbeiter mehr Geld bekommen als bisher“.


Im November hat die IG Metall ihre Mitglieder in der Leiharbeit angeschrieben und zu ihrer Beschäftigungssituation befragt. Das Ergebnis war niederschmetternd. Die Leiharbeitsbeschäftigten erwarten jetzt, dass die IG Metall handelt. Sie verlangen bessere Arbeitsbedingungen. Deshalb verhandelt jetzt die IG Metall mit den Zeitarbeitsverbänden über einen Branchenzuschlag, um die Lohndifferenz erheblich zu verkleinern. Zusätzlich sollen Betriebsräte die Möglichkeit erhalten, im Betrieb eine Einsatzzulage auszuhandeln, um die zu verbleibende Lücke zu den Entgelten der Stammbeschäftigten ganz zu schließen.

Die IG Metall akzeptiert Leiharbeit nur dann, wenn sie für Auftragsspitzen eingesetzt und angemessen bezahlt wird. Mit Leiharbeit können Unternehmen flexibel einen kurzfristig gestiegenen Personalbedarf abdecken und so auch die Arbeitsplätze der Stammbelegschaft sichern. Aber die Unternehmen sind auch in der Pflicht, Leiharbeiter nicht als Mitarbeiter zweiter Klasse zu behandeln. Die IG Metall will, dass sie bezahlt und behandelt werden wie die Stammbelegschaft – also Equal Pay und Equal Treatment. Zudem muss der Einsatz zeitlich begrenzt sein und nicht Teil eines Geschäftsmodells, das auf Kosten der Menschen für immer mehr Unternehmen und Verleiher äußerst lukrativ ist. Dass das möglich ist, beweisen die mehr als 1200 Besser-Vereinbarungen, die die IG Metall gemeinsam mit ihren Betriebsräten in vielen Unternehmen durchgesetzt hat.

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