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Nach der Ausbildung: das ist jetzt wichtig. Foto: photocase.de

Nach der Ausbildung: das ist jetzt wichtig

Ausgelernt? Das musst du jetzt beachten.

Egal, ob du weiterhin im Unternehmen bleibst, den Job wechselst oder dich weiterbilden möchtest - die IG Metall steht dir hilfreich zur Seite. Mit unserer Checkliste "Nach der Ausbildung" weißt du, was nun zunächst zu tun ist.

Das Zeugnis

  • Wann bekommst du ein Zeugnis?
    Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - selbst nach einer fristlosen Kündigung   hast du Anspruch auf ein Zeugnis.
    Das Zeugnis sollte so rechtzeitig ausgestellt werden, dass du es für Bewerbungen nutzen kannst. Also frühzeitig angehen!
  • Was darf/muss im Zeugnis drinstehen?
    Das Zeugnis muss inhaltlich wohlwollend formuliert sein und gleichzeitig der Wahrheit entsprechen.
    Nur auf dein Verlangen dürfen Angaben über dein Verhalten und deine Leistungen in das Zeugnis aufgenommen werden.
    Es darf nur arbeitsbezogene Tatsachen enthalten, keine Bemerkungen über das Privatleben, Religion, Gewerkschafts- oder Betriebsratszugehörigkeit.
    Es darf keine einma ligen Vorfälle enthalten, die für das Gesamtbild des Arbeit nehmers nicht charakteristisch sind.
  • Was tun, wenn das Zeugnis nicht korrekt ausgestellt wurde?
    Sind die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt, kannst du auf eine Berichtigung beziehungsweise die Ausstellung eines korrekten Zeugnisses bestehen - im Zweifelsfall sogar mittels Klage beim Arbeitsgericht (hier hilft dir der IG Metall Rechtsschutz).
  • Wann bekommst du ein Zwischenzeugnis?
    Wenn du dich um eine andere Stelle bewerben möchtest, darfst du bei deinem Arbeitgeber auch ein Zwischenzeugnis einfordern.


Die Übernahme

  • Wirst du garantiert übernommen?
    Wir haben es geschafft, in einer ganzen Reihe von Betrieben die garantierte Übernahme nach der Ausbildung für 12 Monate durchzusetzen. Die Übernahme gilt in den tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektro industrie, Eisen- und Stahlindustrie und der Holz- und Kunststoffindustrie.
  • Was ist die Voraussetzung für die Übernahme?
    Damit Auszubildende übernommen werden können, muss die Abschlussprüfung bestanden worden sein.
    Einen verbindlichen Rechtsanspruch haben nur IG Metall-Mitglieder.
  • Welche Vorteile hat die garantierte Übernahme?
    Du hast vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil der Bemessungszeitraum bei 12 Monaten liegt.
    Du hast für ein Jahr ein gesichertes Einkommen.
    Deine Chancen auf den nächsten Job erhöhen sich durch die gewonnene Berufserfahrung.
  • Was kannst du tun, wenn du nicht übernommen wirst?
    In diesem Fall wende dich an deine IG Metall vor Ort. Dort erhälst du alle Informationen und praktische Hilfe.


Der Arbeitsvertrag

  • Was muss im Arbeitsvertrag unbedingt drinstehen?
    Name und Anschrift der Vertragsparteien
    Beginn des Arbeitsverhältnisses
    Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitsort
    Verweis auf den Tarifvertrag
    Dauer der Probezeit (beziehungsweise Verzicht auf eine Probezeit)
    tarifliche Gehaltsgruppe
    Kündigungsfristen
  • Was kann außerdem drinstehen?
    übertarifliche Zahlungen
    Sondervereinbarungen
    Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (Betriebsvereinbarungen)
  • Was tun, wenn du mehr Hilfe benötigst?
    In unserem Ratgeber Arbeitsvertrag findest du viele Tipps dazu. Mitglieder können sich im Mitgliederbereich einloggen und ihn dort kostenlos herunterladen. Außerdem kannst du dich auch an deine IG Metall vor Ort wenden.


Lohn und Gehalt nach der Ausbildung

  • Wie werden Lohn und Gehalt festgelegt?
    Arbeitnehmer von Betrieben und Unternehmen, in denen ein Tarifvertrag gilt, werden in Gruppen eingeteilt.
    Ob Betrieb oder Unternehmen tarifgebunden ist, erfährst du beim Betriebsrat oder der IG Metall vor Ort.
  • In welche Gruppe wirst du eingeteilt?
    Was hier zählt, ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und nicht die Qualifikation, die Beschäftigte vorzu weisen haben. Konkret: Eine Ingenieurin, die am Fließband arbeitet, wird eben als Bandarbeiterin eingruppiert und entsprechend bezahlt. Damit es gerecht zugeht, überwacht dein Betriebsrat die richtige Anwendung der Tarifverträge und bestimmt bei der Eingruppierung und der Auszahlung der Entgelte mit.
  • Was tun, wenn du mehr Infos haben möchtest?
    In unserem Tarifinfo gibt es Gehaltstabellen und Beispiele zur Eingruppierung.
    In unserem Tarifglossar werden außerdem alle Begriffe wie etwa ERA, Streik und vieles mehr zur Tarifpolitik nochmal erklärt.
    Außerdem bieten wir eine Info-Animation dazu, wie ein Tarifvertrag entsteht und hier kannst du nachlesen, welche Vorteile er bringt.


Noch mal Schule oder sogar Studium

  • Lohnt es sich, auch als Schüler oder Student, IG Metall-Mitglied zu bleiben?
    Ja. Die Leistungen bleiben die gleichen, der Beitrag kostet nur noch 2,05 Euro.
    Hier kannst du nachlesen, was genau wir für Schüler und Studenten tun und welche Vorteile du konkret genießt.


Wehr- oder Zivildienst

  • Kann die Eínberufung aufgeschoben werden?
    Ja. Dafür muss vier Monate vor dem Ende deiner Ausbildung einen Antrag an das zuständiges Kreiswehrersatzamt gestellt werden.
    Es besteht leider kein Rechtsanspruch darauf, dass die Einberufung aufgeschoben wird. Die Kreiswehrersatzämter sollen den Antrag zwar wohlwollend prüfen, aber sie können ihn auch ablehnen.
  • Lohnt es sich, als Wehr- oder Zivildienstleistender IG Metall-Mitglied zu bleiben?
    Ja. Du bezahlst keinen Beitrag in der Zeit und erhälst weiterhin alle Leistungen der IG Metall.


Arbeitslosigkeit

  • Was tun, wenn du nach der Ausbildung arbeitslos bist?
    Falls du nicht vom Betrieb übernommen wurdest und dir jetzt die Arbeitslosigkeit droht: Melde dich arbeitsuchend und lass dich von deiner IG Metall vor Ort beraten.
  • Lohnt es sich, weiterhin IG Metall-Mitglied zu bleiben?
    Ja. Der Beitrag wird dann reduziert auf nur 1,35 Euro pro Monat und die Leistungen bleiben voll erhalten.
Links und Zusatzinformationen