IG Metall
Kampagnen
IGMetall.de - Springe direkt:
Inhalt
                  
Kids_und_Rente

Familie und Beruf: Wer Kinder erzieht, steigert die Rente

Kids sind gut für die Rente

01.02.2011 Ι Eine Elterauszeit ist weniger dramatisch als viele befürchten. Denn wer eine Babypause macht, sammelt Rentenpunkte, auch wenn sie oder er nicht in die Rentenkasse einzahlt. Die ersten drei Jahre nach der Geburt werden als Kindererziehungszeit auf die spätere Rente angerechnet.
Bei Geburten ab 1992 werden die ersten drei Jahre nach der Geburt als Kindererziehungszeit auf die spätere Rente angerechnet, bei Geburten vor 1992 ist es nur ein Jahr, das angerechnet wird. Die Zeiten für Kindererziehung werden so bewertet, als würde man den Durchschnitt aller Versicherten von zurzeit 30 268 Euro im Jahr verdienen. Die Beiträge an die Rentenkasse übernimmt währenddessen der Staat. Für jedes Jahr Kindererziehungszeit wird ein Rentenpunkt angerechnet.

Durch Kindererziehungszeiten steigt die jeweilige Rente. In den alten Bundesländern macht das monatlich gut 27 Euro aus. 24 Euro sind es in den neuen Bundesländern. Wer keine Babypause einlegt, sondern sozialversichert voll oder Teilzeit weiter arbeitet, erwirbt zusätzliche Rentenansprüche.

Mehrere Kinder
Für Eltern, die gleichzeitig mehrere Kinder erziehen verlängert sich die Kindererziehungszeit - beispielsweise durch Mehrlingsgeburten oder wenn ein weiteres Kind geboren, adoptiert oder in Pflege genommen wird. Neben der Kindererziehungszeit bekommt man zusätzlich bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes eine sogenannte Kinderberücksichtigungszeit gutgeschrieben. Sie erhöht nicht direkt die Rente, wirkt sich aber positiv bei Wartezeiten oder der Bewertung beitragsfreier Zeiten aus.

Was ist zu beachten?
  1. Kindererziehungszeit wird dem zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Mutter und Vater gemeinsam, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit.
  2. Soll der Vater den Anspruch auf Kindererziehungszeit erhalten, müssen beide Elternteile eine übereinstimmende Erklärung unterschreiben.
  3. Anspruch auf Kindererziehungszeit haben auch Eltern, die ein Pflege-, Stief- oder Adoptivkind erziehen.

Kampagnen*

Für ein
gutes Leben

* Themenüberblick
Links und Zusatzinformationen
Infomaterial zum Thema
Elterngeld und Elternzeit

Die IG Metall bietet zum Thema "Elterngeld und Elternzeit" Broschüren und Faltblätter im Shop zum Bestellen an.

Familie und Beruf vereinbaren. Foto: IG Metall
Broschüre zum Thema
Familie und Beruf vereinbaren

Wissenschaftler und Arbeitsdirektoren geben Empfehlungen für eine nachhaltige Personalwirtschaft. Diese wurden als gemeinsame Broschüre von IG Metall und ver.di veröffentlicht.