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Arbeitslexikon

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Ausbildungsvertrag

Was ist ein Ausbildungsvertrag?
Den Ausbildungsvertrag muss der Arbeitgeber der/der Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung schriftlich vorlegen. Der Ausbildungsvertrag wird von beiden Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) unterschrieben. Er regelt die Bedingungen unter denen die Ausbildung absolviert wird.

Welche Punkte muss der Ausbildungsvertrag mindestens enthalten?

  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung (in Form eines beiliegenden Ausbildungsplans oder Ausbildungsrahmenplans)
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden
  • Dauer der Probezeit
  • Dauer des Urlaubs
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  • Hinweise auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.


Wer ist Arbeitgeber in der Ausbildung?

Die Arbeitgeberseite ist immer der Vertragspartner, mit dem der Ausbildungsvertrag unterzeichnet wird - also der Betrieb bei einer dualen Ausbildung, der Bildungsträger bei einer außerbetrieblichen Ausbildung oder die Schule bei einer vollzeitschulischen Ausbildung. Für einige vollzeitschulische Ausbildungen, die von Berufsschulen und Oberstufenzentren angeboten werden, wird kein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Dann gilt die/der Auszubildende als Schülerin bzw. Schüler und kein Azubi.

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