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Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)

Altersvorsorge ist in aller Munde, nicht nur bei älteren, sondern auch bei jungen Kolleginnen und Kollegen. Doch welche Möglichkeiten gibt es? Und was müssen Sparwillige dabei beachten? Hier das Beispiel AVWL.

Im Tarifvertrag geregelt
Mit TV AVWL ist der bundesweit gültige Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen zwischen IG Metall und Gesamtmetall gemeint. Gewerkschafter in tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie haben einen monatlichen Anspruch auf 26,59 Euro (Azubis 13,29 Euro), um fürs Alter vorzusorgen. Es gibt drei Wege, die alle tarifvertraglich festgeschrieben sind.

Anlagemöglichkeiten
Die private Altersvorsorge mit Riesterförderung. Diese können Arbeitnehmer mit zusätzlichen Mitteln aus ihrem versteuerten Einkommen aufstocken. Die zweite Möglichkeit: Die Nutzung der AVWL zur Entgeltumwandlung. Hier können jährlich 2592 Euro steuer- und beitragsfrei in eine Altersversorgungszusage des Arbeitgebers umgewandelt werden.  Die dritte Alternative ist eine direkte Arbeitgeberzusage statt AVWL. Hierfür müssen Betriebsrat und Arbeitgeber zuvor eine Vereinbarung abschließen. Der Vorteil: Zusätzlich kann die zweite Alternative in vollem Umfang ausgeschöpft werden. Bei allen Alternativen eignen sich die Produkte und Angebote der "MetallRente", eine gemeinsamen Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall.

Staatliche Förderungen
Welche der Alternativen die günstigste ist, kommt auf die individuellen Verhältnisse an. Dabei gilt: Je geringer das Einkommen und je höher die Kinderzahl, umso vorteilhafter ist es, zu "riestern". Ein Durchschnittsverdiener ohne Kinder fährt meist besser mit einer Entgeltumwandlung. Achtung Azubis: Die Entgeltumwandlung kann das Kindergeld retten. Wer durch Umwandlung unter die Einkommensfreigrenze von 8004 Euro im Jahr fällt, erhält weiter volles Kindergeld.

Schriftlich beantragen.
Alle drei Modelle sind beim Arbeitgeber zu beantragen. Zudem ist bei der ersten und zweiten Alternative ein Vertrag mit einem entsprechenden Versicherungsanbieter notwendig. Der Tarifvertrag über AVWL ist die Weiterführung des Tarifvertrages über vermögenswirksame Leistungen, kurz VWL. Die entscheidende Veränderung: Beschäftigte können die Leistungen nur noch zur Altersvorsorge nutzen. Bestehende Alt-Verträge bleiben gültig, können aber nicht mehr verlängert werden. Wer nach Ablauf in den Genuss von AVWL kommen will, muss einen neuen Vertrag abschließen. Mehr Informationen erhaltet Ihr beim Betriebsrat, bei der Jugendvertretung oder in Eurer IG Metall-Verwaltungsstelle.
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