VW-Gesetz: EU-Kommission will klagen
VW-Gesetz sichert Mitbestimmung

„Das VW-Gesetz ist ein Stabilitätsanker in volatilen Zeiten“, sagte Berthold Huber, Erster Vorsitzender der IG Metall in Frankfurt. Huber warnte die EU-Kommission davor, das VW-Gesetz erneut in Frage zu stellen. Trotz heftiger Kritik will die EU-Kommission erneut gegen das VW-Gesetz klagen.

24. November 201124. 11. 2011


Die IG Metall ist empört über die Ankündigung der EU-Kommission, das VW-Gesetz erneut zu überprüfen. Zeigt es doch, dass die Kommissare aus der letzten Wirtschaftskrise nichts gelernt haben. Gerade in den Zeiten unsicherer Wirtschaftsentwicklung sind verlässliche Strukturen in den Unternehmen wichtiger denn je. Denn das VW-Gesetz schützt die Belegschaft und sichert die Arbeitsplätze. So hat beispielsweise das faktische Vetorecht in dem Gesetz dazu beigetragen, Volkswagen vor der Übernahme durch Porsche zu bewahren.


Mitbestimmung gesichert

Das VW-Gesetz regelt die Mehrheitsverhältnisse im Aufsichtsrat der Volkswagen AG. Kein Aktionär kann mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, auch wenn er mehr Anteile besitzt. Somit ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in wichtigen Punkten gesichert: Produktionsverlagerungen sind beispielsweise nur mit zwei Drittel der Aufsichtsratsstimmen möglich und gegen die Arbeitnehmerbank nicht durchzusetzen.

Die Bundesregierung war bereits 2007 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu Änderungen am VW-Gesetz verurteilt worden. Seither dürfen Bund und Land nicht mehr zwei Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden. Zudem wurde die Vorschrift aufgehoben, dass jeder Aktionär maximal 20 Prozent Stimmrechte ausübern darf – unabhängig davon, wieviele Anteile er hat. In dem novellierten Gesetz blieben aber die 20-Prozent Sperrminorität. Da nach dem Aktienrecht dies in der Regel 25 Prozent sind, weigert sich die EU-Kommission seither das Verfahren einzustellen. Auch die Regelung, dass die Errichtung und Verlegung von Produktionsstätten einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Aufsichtsrat bedarf und damit nur mit Zustimmung der Arbeitnehmerseite beschlossen werden kann, ist in der Neufassung enthalten.


Europa braucht die Zustimmung der Menschen

„Angesichts der unübersehbaren Risiken des Finanzmarktkapitalismus braucht Deutschland und Europa nicht weniger, sondern mehr VW-Gesetze“, forderte Huber. Mit der Kritik am VW-Gesetz stellt die Kommission die Interessen der Menschen an demokratischer Mitbestimmung und Beteiligung in Frage. Die Kommission trägt mit ihrer Haltung dazu bei, dass sich die Menschen von Europa und der europäischen Politik abwenden. „Das ist fahrlässig, ganz besonders weil wir die Schuldenkrise in Europa nur gemeinsam bewältigen können“, kritisierte Berthold Huber.

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