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Lemken: Mitarbeiterkapitalbeteiligung in der Praxis. Foto: IG Metall

Lemken: Mitarbeiterkapitalbeteiligung in der Praxis

Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen

Wir sprachen mit Norbert Schulze. Er gehört zum IG Metall-Branchennetzwerk Landtechnik. Als freigestellter Betriebsrat, Gesamtbetriebsratsvorsitzender und Prozeßbegleiter bei der Firma Lemken kennt er die Praxis der Mitarbeiterkapitalbeteiligung.

Die Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital verbessert auch die Möglichkeiten der Beschäftigten, ihre Interessen im und am Unternehmen zum Ausdruck zu bringen. Im Gespräch erklärt Norbert Schulze wie dieses beim Landmaschinenhersteller konkret funktioniert.

Bei der Firma Lemken wird Mitarbeiterkapitalbeteiligung seit 1997 praktiziert. Was beinhaltet das Modell und wie sieht die Beteiligung von Beschäftigten in der betrieblichen Praxis aus?
Mitarbeiter zu Beteiligten des Unternehmens machen. In begrenztem Umfang ist das so und wird bei Lemken sehr weitreichend praktiziert. Dafür gibt es viele Beispiele wie ein Zeitmanagement mit flexibler Arbeitszeitregelung oder Einbeziehung der Mitarbeiter in Gestaltung und Entwicklung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und eben auch die Erfolgsbeteiligung mit Chance und Risiko. Das Modell setzt ja ein gewisses Maß an Beteiligung voraus.
Konkret muss ein Beschäftigter, um teilnehmen zu können, bis Ende Februar des laufenden Geschäftsjahres die Teilnahme erklären. Dann kann zwischen dem Einsatz von Stunden und Entgelt oder einer Kombination aus beidem gewählt werden. Die Stunden werden dann zum Juli des laufenden Geschäftsjahres aus dem Gleitzeitkonto auf das Erfolgsbeteiligungskonto gebucht. Die gewählten Geldbeträge werden mit der Entgeltabrechnung November des laufenden Geschäftsjahres einbehalten. Mit der Entgeltabrechnung im Dezember werden dann bereits 75 Prozent der zu erwartenden Erfolgsbeteiligung wieder ausgeschüttet. Den Restbetrag gibt es dann nach Testat des Wirtschaftsprüfers, in der Regel im März oder April des folgenden Jahres.

Zur Zeit wird das Modell der erweiterten Mitbestimmung konträr diskutiert. Von einer Seite ist zu hören, dass die Gewerkschaften die Finanz- und Wirtschaftskrise nutzen, um in geschwächten Betrieben mehr Macht zu gewinnen. Ist dieser Vorwurf haltbar?
Dieser Vorwurf ist genauso falsch und unhaltbar wie der Vorwurf, Tarifverträge seien nicht flexibel. Wenn Mitarbeiter bereit sind, sich mit ihren Ideen und ihrer Schaffenskraft an der Entwicklung des Unternehmens zu beteiligen, dann haben sie auch das Recht am Erfolg des Unternehmens beteiligt zu sein! Hier muss aus meiner Sicht ein Umdenken stattfinden und es müssen neue Regelungen für Beteiligung geschaffen werden.

Befürworter der erweiterten Mitbestimmung heben die gestiegene Motivation und das Verantwortungsbewußtsein der Mitarbeiter hervor. Wie sind hier die Erfahrungen bei Lemken?
Das Modell beinhaltet in erster Linie den offenen Umgang mit den realen betriebswirtschaftlichen Zahlen bis hin zum Unternehmensgewinn vor und nach Steuer. Die Bereitschaft von Unternehmensseite, mit Betriebsrat und Mitarbeiter Gewinn- und Verlustrechnung offen zu diskutieren, war ein entscheidender Faktor und eine Grundvoraussetzung für die hohe Akzeptanz wie auch für die sehr gute Beteiligung auf freiwilliger Basis. Zwischen 1997 und 2009 haben sich im Schnitt etwa 70 Prozent aller Beschäftigten an der Erfolgsbeteiligung beteiligt.

Ist das Modell der erweiterten Mitbeteiligung ausbaubar?
Ich denke ja, es bedarf aber grundlegender Rahmenbedingungen, wenn es nicht nur guter Wille bleiben soll. Daher halte ich die entstandene Diskussion für mehr als berechtigt. Wir sollten ja nicht vergessen, wer in dieser Republik die Werte erarbeitet. In aller Regel sind das nicht die Spekulanten.

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