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Die Politik bestraft berufstätige Frauen: Interview mit Ute Klammer. Foto Thomas Range

Die Politik bestraft berufstätige Frauen: Interview mit Ute Klammer

Minijobs vergeuden Potentiale

03.03.2011 Ι Ein Gutachten für die Bundesregierung stellt der Politik in Sachen Gleichstellung ein Armutszeugnis aus. Die Wissenschaftlerin Ute Klammer hat untersucht, was falsch läuft. Schuld daran sei auch die Politik, sagt die Proffessorin im Interview.
Frau Klammer, Sie haben untersucht, wie es mit der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern aussieht. Bitte erst das Positive für Frauen.
Positiv ist, dass Mädchen bei der Bildung nicht nur gewaltig aufgeholt, sondern die jungen Männer überholt haben und mit besseren Qualifikationen ins Berufsleben starten.

Aber?
Etwa nach sechs Jahren schlagen allmählich alte Rollenbilder durch. Der Beruf tritt zurück, Kinder und Hausarbeit rücken in den Vordergrund. Nach etwa 14 Jahren zeigt es sich ganz massiv.

Weil die Frauen das wollen?
Nein, ganz im Gegenteil. Junge Frauen wollen - viel mehr als ihre Mütter - berufstätig sein. Sie haben oft hohe Erwartungen an die Arbeit. Und viele junge Paare wollen eine gleichberechtigte Rollenteilung. Es sind die gesellschaftlichen Verhältnisse, die sie zwingen, wieder in die traditionellen Rollenbilder zu verfallen: Die Menschen haben sich verändert, aber die Politik konserviert immer noch die Verhältnisse von vor 50 bis 80 Jahren.

Wo zum Beispiel?
Indem sie nicht für genug Kinderbetreuung sorgt. Oder im Sozial- und Steuerrecht: Das Recht geht noch von der primär für den Mann oder die Familie sorgenden Frau aus, die entweder Hausfrau ist oder allenfalls Teilzeit arbeitende Zuverdienerin. Darum sind Hausfrauen beitragsfrei in der Krankenkasse mitversichert, während berufstätige Ehefrauen Beiträge zahlen müssen. Auch vom Ehegattensplitting profitieren vor allem verheiratete Paare, bei denen der Mann Hauptverdiener ist und die Frau nichts oder nurwenig verdient. Das alles sind "Fehlanreize", die Frauen davon abhalten, eine anspruchsvolle Erwerbsarbeit anzustreben.

Sollte das Ehegattensplitting abgeschafft werden?
Zumindest sollte es auf Phasen der Kinderbetreuung und der Pflege Angehöriger begrenzt werden.

Trotz staatlicher Förderung lohnt es sich zu arbeiten?
Ja, weil Erwerbsarbeit Frauen unabhängiger macht. Ein Partner kann arbeitslos werden oder sich scheiden lassen. Heute sind Frauen nach einer Scheidung per Gesetz viel stärker gefordert, selbst für ihren Lebensunterhalt und ihre Alterssicherung zu sorgen. Aber wenn sie eine Zeit lang aus dem Berufsleben ausgestiegen waren, hat das Folgen für das ganze weitere Leben, bis hin zur Rente. Wer lange nicht berufstätig war, verliert Qualifikationen. Ein Wiedereinstieg nach längerer Pause ist ohnehin schwierig. Meist bleibt den Frauen nur noch geringfügige Beschäftigung.

Konservative sagen, man solle Müttern die "Wahlfreiheit" lassen.
Die Freiheit haben sie ja nicht. Sie werden durch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gezwungen, beruflich kürzer zu treten, wenn sie Kinder haben. Studien zeigen übrigens, dass die meisten erwerbstätigen Frauen nicht geringfügig oder Teilzeit arbeiten wollen, sondern Vollzeit. Aber sie werden zunehmend in Minijobs abgedrängt - und der Staat fördert das.

Sollten Minijobs wieder abgeschafft werden?
Ja, dafür plädiere ich. Durch Minijobs werden Potenziale vergeudet. Sie führen zu keiner eigenständigen Existenz und Alterssicherung, sondern erhöhen die Altersarmut bei Frauen. Sie sind kein Sprungbrett in eine sichere, gute Arbeit.

Sie kritisieren die Politik. Machen auch die Gewerkschaften und Betriebsräte was falsch?
Die Gewerkschaften haben noch Hausaufgaben zu machen bei der geschlechtergerechten Bewertung von Arbeit. Oft werden Tätigkeiten nur niedriger bewertet, weil sie traditionell von Frauen geleistet werden. Betriebsräte unternehmen schon viel für familiengerechte Arbeitsbedingungen. Aber sie sind nicht sensibel genug für die Folgen flexiblerer Arbeitszeiten. Abgesehen davon, dass vor allem Angestellte sie in Anspruch nehmen können und Arbeiterinnen wenig davon haben, wird Flexibilität ja bisher fast nur genutzt, um Produktionsschwankungen auszugleichen und nicht, um Beruf und Privatleben besser vereinbaren zu können. Hinzu kommt, dass die Flexibilisierung zwar die Anwesenheitspflicht aufgelockert hat, aber die Beschäftigten stattdessen oft rund um die Uhr erreichbar sein müssen. Auch darunter leidet das Privat- und Familienleben.

Sind Frauen manchmal auch selbst schuld, wenn sie benachteiligt sind? Studien zeigen zum Beispiel, dass sie bei Gehaltsverhandlungen weniger fordern - vermutlich, weil sie meist keine Familie ernähren müssen.
Zählt man Alleinerziehende und Paare, in denen die Frauen mehr als die Männer verdienen, zusammen, ernähren in einem Fünftel aller Haushalte Frauen die Familie. Aber es stimmt, dass bei ihnen Arbeitsinhalte und gute Zusammenarbeit mit Kollegen oft wichtiger für die Arbeitszufriedenheit sind als die Lohnhöhe.

Und sie konzentrieren sich auf typische Frauenberufe, die schlecht bezahlt sind.
Ja, aber warum sollen sie zum Beispiel aus den sozialen und Pflegeberufen heraus? Diese Berufe werden angesichts der Alterung der Bevölkerung immer wichtiger und verdienen hohe Wertschätzung. Sie müssen einfach besser bezahlt werden.
Links und Zusatzinformationen
Ute Klammer. Foto: Thomas Range
Ute Klammer

ist promovierte Diplom-Volkswirtin und Professorin sowie Prorektorin der Universität Duisburg-Essen. Sie ist zudem Vorsitzende der Sachver- ständigenkommission Gleichstellung der Bundesregierung.

Experten untersuchten im Auftrag der Regierung, wie gleich die Chancen von Männern und Frauen sind.
Das, was Ute Klammer im Interview sagt und noch vieles mehr steht im Gutachten für den "Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung". Mit diesem Gutachten hatte die Regierung eine - aus sieben Experten bestehende - Sachver- ständigenkommission beauftragt. An ihrer Spitze stand Ute Klammer. Das Gutachten wurde Ende Januar unter dem Titel "Neue Wege - gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf" vorgestellt.

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Die vier wichtigsten Gesetze

Grundgesetz, Artikel 3
"Der Staat fördert die Gleichberechti- gung von Frauen und Männern."

EU-Richtlinie 2006/54/EG
"Bei gleicher Arbeit wird mittelbare und unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei allen Entgeltbestandteilen beseitigt."

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
"Benachteiligungen bei Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind unzulässig."

Teilzeit- und Befristungsgesetz
"Ein Teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter."

Infomaterial zum Thema
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