Tarifinfo: Kündigung
Welche Kündigungsfristen gelten?

Bei Kündigung müssen beiderseits Fristen eingehalten werden. Hier findest Du einen ersten Überblick.


Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt:

  • in der Probezeit zwei Wochen
  • danach vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende


Längere Kündigungsfristen gibt es nach dem Gesetz nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Sie sind nach der Dauer der Beschäftigung gestaffelt.

Achtung: Tarifverträge der IG Metall sehen zum Teil vom Gesetz abweichende Regelungen vor. Diese Regelungen sind sehr differenziert und in einer Datenbank nicht darstellbar.

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