Arbeitsmedizin
Vorsorge nach dem Arbeitsleben

Wer arbeitsbedingt mit Gefahrstoffen zu tun hatte, dem steht unter gewissen Voraussetzungen auch nach dem Ausscheiden aus dem Beruf medizinische Betreuung zu: die sogenannte nachgehende Vorsorge.

19. August 201619. 8. 2016


Beschäftigte, die arbeitsbedingt mit krebserregenden oder erbgutverändernden Stoffen, mit Blei oder Hochtemperaturwollen zu tun hatten, steht auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis medizinische Betreuung zu: die sogenannte nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorge.

Diese nachgehende Vorsorge ist wichtig, weil zwischen dem Arbeite nmit einem Gefahrstoff und dem Auftreten gesundheitlicher Probleme häufig viele Jahre liegen können. Das gilt etwa für Beschäftigte, die in ihrer Arbeit mit Asbest in Berührung gekommen sind. Seit mittlerweile mehr als 20 Jahren ist dieser gefährliche, krebserzeugende Stoff verboten, doch noch immer fordert er zahlreiche Opfer. Das liegt daran, dass es bei Asbest oft 30, 40, teilweise sogar 50 Jahre dauern kann, bis eine Erkrankung ausbricht.

Nachgehende Vorsorge soll helfen, Erkrankungen frühzeitig zu diagnostizieren, und sicherzustellen, dass der ursächliche Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit im Sichtfeld bleibt. Dies hilft Betroffenen, wenn es um die Anerkennung als Berufskrankheit geht. Alle nachgehenden Untersuchungen sind eine spezielle Art der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Solche arbeitsmedizinische Vorsorge, die nicht nur dem Behandeln dient, sondern vor allem dazu beitragen soll, Erkrankungen zu verhindern, ist neben einer umfassenden Gefährdungsanalyse des jeweiligen Arbeitsplatzes für Arbeitgeber Pflicht. Sie findet prinzipiell im geschützten Raum und unter dem Siegel der Verschwiegenheit des Arztes statt – und sie ist bitter nötig.

Noch immer kommen Tag für Tag Beschäftigte bei der Ausführung gewisser Arbeiten mit Gefahrstoffen in Berührung. Die Palette reicht dabei von giftigen Stäuben, Fasern, Rauchen, Dämpfen bis hin zu Chemikalien wie Säuren, Laugen oder Lösemitteln. Auch das Spektrum möglicher Gesundheitsschäden ist breit. Es umfasst Erkrankungen von Haut und Atemwegen genauso wie Nerven- und Organschäden und geht bis hin zu Krebserkrankungen.

In der Gefahrstoffverordnung ist deshalb geregelt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen muss, ob Beschäftigte Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob eine Gefährdung für die Gesundheit der Beschäftigten vorliegt. Gegebenenfalls sind dann Maßnahmen zur Minderung durchzuführen. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu treffen. Dies umfasst regelmäßige Pflicht- oder Angebotsvorsorge. Kostenfreie Untersuchung Im Falle von Asbest bieten die gesetzlichen Unfallversicherungen Betroffenen auch nach dem Ausscheiden aus dem Beruf nachgehende Vorsorge an. Sofern die Betreffenden es wünschen, wird ihnen vom „Dienstleister Gesundheitsvorsorge“ (GVS) im Auftrag des zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträgers kostenfrei nachgehende Vorsorge angeboten und von beauftragten Ärzten wohnortnah durchgeführt. Für alle anderen Arten von krebseregenden Gefahrstoffen organisiert der Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) Untersuchungen. Über den zuständigen Unfallversicherungsträger können Beschäftigte vom Arbeitgeber bei ODIN angemeldet werden. Diese müssen die Vorsorge während einer Tätigkeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen selbst durchführen oder anbieten.

Die Anmeldung bei ODIN ist deshalb bereits zu Beginn der Tätigkeit des Beschäftigten sinnvoll. Spätestens nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist eine weitere Meldung abzugeben, in dem das Ende des Beschäftigungsverhältnisses vermerkt ist, die Dauer der Arbeit mit dem Gefahrstoff, das Datum der letzten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung und der Name des Arztes, der diese durchführte. Betreffende können nun Untersuchungen nutzen, ohne dass ihnen oder ihrer Krankenkasse Kosten entstehen.

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Dienstleistungseinrichtungen

Der Organisationsdiensts für nachgehende Untersuchungen (ODIN) ist eine Einrichtung der Unfallversicherungsträger. Durch ODIN gewährleisten die Unfallversicherungsträger, dass nach dem Ausscheiden aus einer Tätigkeit mit krebserregenden beziehungsweise erbgutverändernden Stoffen und Zubereitungen nachgehende Untersuchungen angeboten werden. Für Betroffene, die mit Asbest gearbeitet haben, ist der „Dienstleister Gesundheitsvorsorge“ (GVS) als zentrale Dienstleistungseinrichtung zuständig.

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